Ab wann spricht man von Hausfriedensbruch?

5 Antworten

Wenn ein Mensch ungebeten und gegen den Willen der Bewohner die Schwelle der Wohnungstür übertritt. Kann angezeigt werden und ggf. in einer einstweiligen Verfügung enden, dass Abstand gehalten werden muss. Anell

Dem Kommentar von zilla002 ist nicht´s hinzuzufügen.

da kommt wohl eher das neue Stalking-Gesetz in Frage: Anzeige bei der Polizei

Es gibt zwei Unterschiedliche Vorraussetzungen für den Hausfriedensbruch.

Die Erste: Unbefugt Zutritt verschaffen (über den Zaun klettern)

Die Zweite: nach Aufforderung des Berechtigten nicht entfernen. Berechtigter ist der Mieter einer Mietwohnung oder Vertreter und natürlich Eigentümer.

Hausfriedensbruch ist das Betreten von fremdem Besitz ohne die Einwilligung des Besitzers. Es ist ein Straftatbestand, den man natürlich anzeigen kann.

jedesmal, wenn eine unerwünschte person, der man mündlich den zutritt untersagt hat, versucht in das haus einzudringen, ist das hausfriedensbruch, Anzeige erstatten.