Ab wann muss man beim Finanzamt nachzahlen?
Also unter welchen Voraussetzungen, wenn man verheiratet ist, oder viel verdient, oder oder oder?
5 Antworten
Darauf kann dir niemand eine Antwort geben..kommt auf die Steuerklasse, Deinen Verdienst und was abgesetzt werden kann an.
Wenn Du
außer Arbeitslohn weitere zu versteuernde Einnahmen hast, von denen kein Steuerabzug vorgenommen wird
bei einer Progression über 25% Kapitaleinkünfte über der Freigrenze hast
Verheiratet bist, Ihr Steuerklassen 3/5 habt, stark unterschiedliche Verdienste habt und Euch insgesamt in der Progression befindet.
Bei Steuerklassen 4/4 können wegen der Arbeitseinkommen keine Nachzahlungen vorkommen.
Mit Klassen 4/4 bezahlt Ihr dann auf jeden Fall zuviel Steuern (und bekommt sie später zurück).
Ihr könnt 4/4 mit Prozentregelung machen, dazu müsstest Du zum Finanzamt gehen und das dort verlangen. Dann stimmen die Abzüge ziemlich genau mit dem überein, was das Jahr über herauskommt.
Ihr könnt aber auch ausrechnen, was Ihr zusammen tatsächlich zahlen müsstet und das für die zu erwartende Nachzahlung zurücklegen.
Tip: Bruttogehälter zusammenrechnen und durch zwei teilen. mit dem Ergebnis in Steuerklasse eins einen Gehaltsrechner füttern. Was der als Steuer und Soli ausgibt wieder mit zwei malnehmen. Das ist das, was ihr zusammen im Monat an Steuer zahlen müsstet.
Vielen Dank, das hilft mir sehr weiter! Würdest Du uns vielleicht raten bei 3/5 zu bleiben oder zu wechseln? Denn ich habe im Moment einen 320 Euro job und nehme bald eine Teilzeit stelle an in der ich etwa 900 Euro Brutto verdienen würde und mein mann im Durchschnitt 2000 netto...
Ich selbst würde immer bi 3/5 bleiben, mit dem vorerst gesparten Geld kann man etwas Anderes Tun, als es dem Finanzamt als zinslosen Darlehen zu geben.
Wenn man weiß, dass die Nachzahlung auf einen zukommt, kann man sich doch drauf vorbereiten.
Immer, wenn man ein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag hat und die Vorauszahlungen nicht ausreichen um die Steuerschuld zu decken.
Wie die Vorauszahlungen beglichen werden, ob ESt-VZ, Lohnsteuerabzug oder Kapitalertragsteuer ist egal.
Du zahlst dann etwas nach, wenn Du im Lauf des Veranlagungszeitraums zu wenig gezahlt hast (z.B. Lohnsteuer und/oder Einkommensteuervorauszahlungen).
wenn du weniger Steuern gezahlt hast als du müsstest...ganz einfach.
und wann zahle ich weniger steuern? :) sorry aber kenne mich halt nicht aus, fragen kostet nix
das kann dir keiner sagen, weil niemand weiß, was du verdienst, was du an Steuern zahlst, was du bei einer Steuererklärung geltend machen kannst, ob du verheiratet bist.... wenn du Lohnsteuerklasse 1 hast, wirst du in etwas genau so viel zahlen wie erforderlich ist.
Boah, nein,... WIRKLICH? Darauf, wären wir ALLE nicht drauf gekommen. Danke für deine gute Antwort. Diese Antwort habe ich gesucht. Das wird mir jetzt auf jedenfall helfen.... NICHT.
Seine Frage war berechtigt und hilft anderen die sich NULL damit auskennen und sich nie damit befasst haben. Nicht jeder hat so ein brain wie du. Du Genie.
oh je ich bin verheiratet.... habe LSK 5 habe einen 300 euro job und nehme bald eine Teilzeitbeschäftigung an. wäre dann so bei ca. 900 euro netto insgesamt. Mein mann bekommt 2000 netto im monat.... sieht dann wohl schlecht aus bei uns, oder? Oder gibt es da ne Lösung wie z.B. beide klassen 4, 4?