Ab wann muss ein Beamter melden dass er krank ist?

4 Antworten

Zu beachten ist das Beamte keine Arbeitnehmer sind und nicht die ganze Rechtssprechung die es für die Rechte von Arbeitnehmer gibt 1 zu 1 auf Beamte zu übertragen sind.

Ein Gang zum Arzt während der Dienst ist grundsätzlich nur erlaubt, wenn man spontan erkrankt. Wenn der Arzttermin vorhersehbar ist, ist er so zu legen, dass er außerhalb der Kernarbeitszeit liegt. Wenn das nicht geht ist ein Arzttermin der nicht auf Grund akuter Erkrankung erfolgt keine Dienstzeit.

Ich kenn jetzt nur das Landesbeamtengesetz von BaWü, und dort trifft § 68 die entsprechenden Regelungen. Das "krank sein" ist unverzüglich zu melden, wenn man seinen Dienst nicht verrichten kann. Das bedeutet, wenn man an der Dienststelle erkrankt: sofort; wenn man daheim erkrankt: vor Beginn der Kernarbeitszeit.

Die Erkrankung ist auf Verlangen durch ein Attest nachzuweisen. Dafür gibt es in der Regel einen Erlass des Innenministers oder der zuständigen Personalstelle. Dort steht in der Regel drin, dass am dritten Tag der Dienstunfähigkeit ein Attest vorhanden sein muss. Ein Teil BaWüs hat noch eine Fünf-Tage-Regelung bezüglich der Wochenenden.

Man kann niemanden verbieten zum Arzt zu gehen. Ein Beamter, wie viele andere Arbeitnehmer auch, braucht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst vorlegen, wenn eine Krankheit länger als 3 Tage dauert (Wochenende und Feiertage zählen hier mit); generell muß er sich bei seinem Dienstvorgesetzten oder der Dienststelle morgens bei üblichem Dienstbeginn, telefonisch (das ist der Regelfall) bzw. per Mail oder Fax krank melden; es kann auch per Dientanweisung eine fixe Uhrzeit festgelegt werden (z. B. bis 10h)...

Ob es eine gestzliche Regelung gibt kann ich nicht sagen, aber intern ist es meist so geregelt das man bis zum eigentlichen Dienstbeginn anrufen sollte.

Natürlich kann man keinem verbieten immer Freitags zum Arzt zu gehen. Sollte dies aber auffällig oft geschehen könnte man den Beamten zum Amtsarzt schicken der sein Krankheitsbild mal abklärt.

gleich am Montag, wenn er am Freitag Nachmittag zum Arzt geht. Zur Abgabe des Krankenscheines hat er bis Dienstag Zeit.

aber er geht immer an einem freitag zum arzt kann man ihm dann verbieten an einem freitag zum arzt zu gehen?