Ab wann kann die Unterhaltszahlung eingestellt werden?
Hallo! Und zwar habe ich folgendes Problem: Mein Vater wurde 2014 vom Jugendamt dazu verpflichtet mir monatlich Unterhalt zu zahlen (da ich über 18 bin) Im April 2015 habe ich meine Ausbildung abgebrochen und dieses auch meinem Vater mitgeteilt. Ich habe mich beworben, jedoch erst für September 2016 einen neuen Ausbildungsplatz bekommen, somit arbeite ich momentan Teilzeit (ca 850€ netto). Nun hat mein Vater diesen Monat keinen Unterhalt mehr bezahlt, Kindergeld bekomme ich trotz der Ausbildungssituation weiterhin! Kennt sich denn jemand aus und kann mir sagen ob er überhaupt Unterhalt zahlen muss? Hätte gern etwas Bescheid gewusst, bevor ich mich umsonst um einen Anwalt kümmere. Vielen Dank im Voraus
8 Antworten
Mein Vater wurde 2014 vom Jugendamt dazu verpflichtet
Wenn er vom Jugendamt verpflichtet wurde, warst du also 2014 noch minderjährig, denn für Volljährige ist das Jugendamt nicht mehr zuständig...
Dann hätte er den Unterhalt ab deinem 18. Geburtstag erstmal einstellen können und dir ggf. erst wieder etwas zahlen brauchen, wenn du ihm selbst deinen Anspruch nachgewiesen hättest.
Momentan braucht der Vater dir jedenfalls nichts zahlen. Selbst wenn du aufgrund "nachgewiesener Ausbildungsbemühungen" noch einen theoretischen Unterhaltsanspruch geltend machen könntest, wäre dieser aufgrund deines eigenen Einkommens nicht durchsetzbar...
Im Moment muss er auch nicht zahlen. Dein Einkommen ist zu hoch.Erst, wenn du wieder anfängst zu lernen.
Hast du der Kindergeldstelle dein Einkommen mitgeteilt? Das musst du dringend machen.
Nur WÄHREND einer Ausbildung spielt das Einkommen keine Rolle mehr.
Dass du jetzt mit 850 € netto Kindergeld bekommst, wäre äußerst ungewöhnlich
Das wundert mich auch
Die Unterhaltspflicht für Volljährige beschränkt sich darauf, dass das "Kind" in einer Ausbildung ist, oder ernsthafte Bemühungen nachweist.
Auf jeden Fall wird das eigene Einkommen auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
da du z.Zt. nicht in einer Ausbildung bist, ist dein eigenes Einkommen vollkommen ausreichend und dein Vater muss erst wieder zahlen, wenn du wieder den Status "Azubi" bekleidest.
Das gleiche gilt übrigens auch für das Kindergeld. Wenn da jetzt geleistet wird, wird das zurück gefordert werden.
Die Befürchtung mit dem Kindergeld hatten wir auch! Die haben uns mitgeteilt, dass sie Kindergeld weiterhin zahlen, bis die Ausbildung abgeschlossen ist (auch in der jetzigen Situation), da ja der neue Lehrvertrag schon vorliegt.
Nur WÄHREND einer Ausbildung spielt das Einkommen keine Rolle mehr.
Dass du jetzt mit 850 € netto Kindergeld bekommst, wäre äußerst ungewöhnlich
Anfangs haben sie unter Vorbehalt gezahlt und jetzt haben wir den Beschluss, dass sie auch diese "Überbrückungszeit" zahlen, da ich in dem Betrieb arbeite in welchem ich auch die Ausbildung machen werde.
"diese "Überbrückungszeit zahlen, da ich in dem Betrieb arbeite in welchem ich auch die Ausbildung machen werde."
genau so ist es !! :)
Aber es ging Dir ja nicht in erster Linie ums KiGe sonden um den Unterhalt , oder ?
Ja mir geht es um den Unterhalt.
Ja, es ist richtig, wenn der Ausbildungsvertrag vorliegt, wird das Kindergeld auch gezahlt.
Sollte die Ausbildung nicht angetreten werden, wird zurück gefordert.
Eine Unterhaltsverpflichtung besteht grundsätzlich für eine
Überbrückungszeit zwischen Schule und Ausbildung, die nicht länger als vier Monate währen darf.
Größere Wartezeiten zur Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums muss das volljährige Kind durch Erwerbstätigkeit selbstständig überbrücken
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-arbeitslos.html
Ich denke nicht, dass Dir momentan Unterhalt von Deinem Vater zusteht. Denn Du verdienst selbst. Das darf beim Unterhalt angerechnet werden.
Der Höchstbetrag von 735 euro bezieht sich derzeit auf studierende oder Auszubildende mit eigenen Wohnsitz. Bei deinen Einkommen denkst du deinen bedarf mit mit Kindergeld weit aus selbst. Wann verdient denn dein Vater? Wenn er jetzt noch zahlen sollte? Auch in der Ausbildung muss er nur soviel zahlen laut ddt was er an netto verdient.
genauen verdienst kann ich leider nicht sagen, habe keinen Kontakt zu ihm. Er musste während der Ausbildung (da hatte ich 1100€ netto Ausbildungsgehalt) 543€ Unterhalt zahlen.
Das ist unglaublich. wer dem verdienst kaum vorstellbar. habt ihr das über Anwalt ausrechnen lassen? weil kenn nur die höchstgrenze von 735 euro und das haben welche mit eigener wg. Düsseldorf Tabelle ab 5000 netto bei deinem Vater gibt es ne Sonderregelung.
... da wurde scheinbar jemand sowas von über den Tisch gezogen - und hat das dann auch noch geschluckt... da gehen sogar mir die Worte aus....
mir auch . die höchstgrenze gilt doch für alle. na wenn der Vater es glaubt und sich nicht erkundigt. oder er hat sehr viel verdienst. aber weil dem Einkommen noch Unterhalt. naja. . .
Ja die vom Kindergeld haben alles, danke!