Ab wann ist man nicht mehr Schulpflichtig? (Schule, Gesetzeslage) Mit Vollendung des 18. Lebensjahr

7 Antworten

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres

Nein eben nicht mit 18 da shtet in gesetz wenn du 10 jahre schule hast

(Schule, Gesetzeslage) Mit Vollendung des 18. Lebensjahr oder mit Abschluss der 10. Klasse

Sorry, habe mich vertan und noch schnell im Wikipedia nachgelesen!!! Die Vollzeitschulpflicht umfasst in Deutschland die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht der Primarstufe und Sekundarstufe I.

Bis zum 16. Lebensjahr. Guck doch mal ins GG.

Quelle: Wikipedia

In Deutschland ist die Schulpflicht nicht im Grundgesetz (GG) oder einem anderen Bundesgesetz geregelt, sondern – aufgrund der Kulturhoheit der Länder – in den einzelnen Landesverfassungen. Die Länder sind hierzu durch das Grundgesetz ermächtigt. So steht in Art. 7 Abs. 1 GG: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“, woraus sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch das Recht der Länder ergibt, durch Landesgesetze die Schulpflicht zu bestimmen. Dies kann auch aus dem nachfolgenden Absatz (Art. 7 Abs. 2 GG) abgeleitet werden, der den Eltern das Recht einräumt, über den Besuch des Religionsunterrichts zu bestimmen. Diese Regelung schützt im Umkehrschluss die freie Verfügung der Eltern über den Schulbesuch ihrer Kinder nicht vor landesgesetzlichen Eingriffen in anderen Bereichen als dem Religionsunterricht.

Also ich hab jetzt haupt fertig also 10 jahre schule muss ich jetzt wieder in die schule gehhn also ist nicht mehr pflichtig oda ?

@Albert5

google selbst.

@Albert5

Solltest Du aber, wenn ich mir diese Schreibweise so ansehe - egal ob noch Schulpflicht besteht oder nicht.

Ne also nach der 9. Klasse musste ich noch ein Jahr in eine "Berufschule" gehen (hatte noch keine Ausbildung. Also dass heißt wenn du die 10. Klasse abgeschlossen hast

Für NRW gilt:

Früher gab es zwei Arten von Schulpflicht: Die Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) und die Berufsschulpflicht. Die Berufsschulpflicht kann auch durch Erwerb eines Abschlusses in der Sekundarstufe II (z.B. gymnasiale Oberstufe oder Fachoberschule) erfüllt werden. Im Normalfall gilt aber: Schüler, die am 01.08. eines Jahres noch nicht 18 Jahre alt sind, sind im kompletten (dann beginnenden) Schuljahr berufsschulpflichtig. Im Zweifelsfall (keine Ausbildung) müssen sie eine Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag besuchen (Einladung erfolgt automatisch). Wer bei Beginn einer Ausbildung noch nicht 21 ist, ist verpflichtet die Berufsschule zu besuchen (oder eine Schule des Betriebes, wie oft bei Krankenpflegern der Fall). Die Namen der Schulpflichten haben sich zwar geöndert, der Inhalt der Regelung bleibt aber bestehen. (Nachzulesen im Schulgesetz §§37 und 38: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf )

Andere Bundesländer gehen hier bestimmt ähnlich vor.