ab wann ist man nicht mehr schulpflichtig?

7 Antworten

Oft wird angenommen, dass die Schulpflicht nach der zehnten (in manchen Bundesländern nach der neunten) Klasse beendet ist. Die allgemeine Schulpflicht beinhaltet aber auch eine Ausbildungspflicht. Wer also nicht auf eine weiterführende Schule, z. B. Gymnasium oder ähnliches geht, ist verpflichtet, eine Berufsschule zu besuchen. Somit endet die Schulpflicht in dem Schuljahr, in dem man 18 geworden ist; wobei das Schuljahr zu Ende gemacht werden muss.

Man überlässt Dir nach dem mittleren Schulabschluss also nur die Art der weiteren Schulausbildung, nicht aber die schulische Ausbildung an sich. Das ist in allen Bundesländern mehr oder weniger gleich, auch wenn sich die Gesetzestexte unterscheiden.

Gruß Matti

Das war soweit sehr gut. Wenn ich vielleicht noch ein oder zwei Punkte ergänzen dürfte:

Wir haben eine Vollzeitschulpflicht und eine Berufsschulpflicht.

Die Vollzeitschulpflicht beträgt i.d.R. 9 Schulbesuchsjahre. Es gibt Abweichungen von Bundesland zu Bundesland.

Die Berufsschulpflicht beginnt i.d.R. nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht, sofern keine weiterführende Schule besucht und keine Ausbildung begonnen wird.

Die Berufsschulpflicht dauert, bis zum Ende einer Ausbildung (Bundesrecht [Bundesrecht vor Landesrecht]), zum Ende einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme (Bundesrecht) oder einem sonstigen im Landesgesetz (Landesrecht) genannten Zeitpunkt.

Anders ausgedrückt: ist durch Bundesrecht nichts anderes bestimmt, gilt Landesrecht. Weil Kultusaufgaben aber in die Landeszuständigkeit fallen, ist das nur selten der Fall. Das trifft insbesondere auf die Berufsschulpflicht für Berufsschüler ohne Ausbildungsplatz zu und variiert demnach stark je nach Bundesland.

@ Kuhlmann26

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>Somit endet die Schulpflicht in dem Schuljahr, in dem man 18 geworden ist; wobei das Schuljahr zu Ende gemacht werden muss.<

Sehr schön! Die Erklärung gefällt mir; ist verständlich.

Man kann zwar ab dem 9ten Schuljahr seinen Hauptschulabschluss machen muss aber dann weiterhin auf eine Schule z.b Berufsschule bis 18.

Nein ! Du musst min. 10jahre schule hinterdir haben ! also 1 jahr sitzenbleiben oder wiederholen und dan nen abschluss nach 9 und dan ne aussbildung !

@reTaqs

und dan ne aussbildung !

Genau! Entweder weiterführende Schule (Gynmasium o. ä.) oder Berufsschule. Die Ausbildungspflicht zählt zur allgemeinen Schulpflicht dazu. 20chiara01 hat Recht.

Man ist NICHT mehr SCHULPFLICHTIG wen du 10JAHRE SCHULE hinter dier hast egal ob du jezt gerade in der 9. bist weil du die 2. oder so wiederholt hast :) ALSO 10JAhre schule dan musst du nichtmeher!

Nach der 9. bei g8