Ab wann ist ist meine Dienstreise Arbeitszeit?
Hallo, mein Anliegen:
Ich habe vor 2 Monaten einen neuen Job angetreten und habe das Gefühl das meine Firma nicht ganz rechtens Handelt.
Ich bin in der Firma als Springer eingesetzt. Ich fahre Sonntags in mein Hotel und Freitags wieder nachhause. Nun kam der Punkt das man mich während meiner 9 Std Schicht angerufen hat und von mir wollte das ich nach feierabend 4 1/2 Stunden nach Berlin fahre, da dort jemand ausgefallen ist. Bedeutet 9 Std Arbeit + ca 5 Std fahrt zur nächsten Arbeitsstätte an 1 Tag.
Laut meinem Chef ist die Dienstreise nach Berlin und alle sonstigen Dienstreisen Privat und wird nicht vergütet, obwohl ich auf anordnung von meiner Firma die Orte aufsuchen muss. Ich habe für die Fahrerei einen Firmenwagen, den ich aber nicht Privat nutzen darf (keine 1% versteuerung), also widerspricht sich das doch.
Der Firmenwagen darf nicht Privat genutzt werden aber die Dienstreisen von 3-5 Stunden jedes mal die angeblich Privat sind darf ich damit fahren.
In google finde ich zwar genügend beiträge das die Dienstzeit Arbeitszeit sein muss laut arbeitsrecht, aber mein Chef stellt sich da quer. Hat jemand damit Erfahrungen ?
3 Antworten

Du hast völlig Recht. Das widerspricht sich sogar sehr und klingt auch nach einer sehr arbeitgeberfreundlichen Lösung der Angelegenheit. Zufällig bin ich selbst Arbeitgeber und habe es daher auch mit Angestellten und Dienstfahrzeugen zu tun. Die Fahrzeit zu Arbeitseinsätzen ist immer Arbeitszeit, es sei denn, du fährst am Morgen, oder wann auch immer, zu deiner Arbeitsstätte bzw. zu deinem 1. Arbeitseinsatz des Tages, oder nach Feierabend zurück nach Hause, in deinem Fall zurück in dein Hotel. Aber du hast in diesem konkreten Fall ja keinen Feierabend, weil du ja auf Anordnung deines Arbeitgebers noch nach Berlin fahren musst, um am nächsten Tag deinen dortigen Arbeitseinsatz wahrnehmen zu können. Du fährst ja nicht nach Feierabend aus Vergnügen nach Berlin, denn das dürftest du mit dem Firmenwagen lt. Nutzungsvereinbarung auch gar nicht. Darum hast du ja erst Feierabend, wenn du im Berliner Hotel eingetroffen bist. Dem gibt es eigentlich nichts hinzuzufügen. Sichere dich am Besten noch mal bei einem Anwalt oder Steuerberater ab, dort wird dir das bestätigt werden. Ob diese Tatsache allerdings hilfreich für dich ist, sei dahin gestellt, denn dann kommt ja wieder die heutzutage unumgängliche Frage auf, soll ich auf mein Recht pochen, oder behalte ich lieber meinen Arbeitsplatz? Und es kommt natürlich auch darauf an, was genau in deinem Arbeitsvertrag steht, den du ja unterschrieben hast.

Man unterscheidet Arbeitszeit und Reisezeit.
In deinem konkreten Fall würde ich es als Arbeitszeit werten, da du alleine mit dem Auto (oder wurden dir Alternativen genannt) unterwegs bist. Ich hätte nun auch behauptet du darfst nach den 10h nicht mehr fahren. Es wäre anders wenn du z. B. mit der Bahn reist / reisen darfst.
Weiterhin musst du eine Ruhepause von 11h eingehalten bis zum nächsten Einsatz.

Stimmt so nicht ganz. Wenn du 10 oder 12h am Stück arbeitest darfst du nämlich nicht mehr eigenverantwortlich fahren. Keine Kollegen transportieren.
Man muss daher schon drauf achten wenn du einen normalen Arbeitstag hattest, wie weit du noch "persönlich" reist.
Daher auch die Frage mit Zug bzw. Alternativen.

Ich sehe das zwar ganz anders und um dieses Thema ging es auch gar nicht in der Frage, aber ich möchte mich hier wegen solchen Belanglosigkeiten nicht streiten und gebe somit dir Recht. safur hat Recht! 1:0 für safur. Glückwunsch!

Es geht mir doch nicht um recht haben :-)
Ich versuche auch nur zu helfen ..

Ich muss den Firmenwagen nehmen, da mein chef sich die Zugkosten sparen will. Deshalb ist die anordnung der Firmenwagen.
In meinem Arbeitsvertrag steht nichts über Anreise oder Abreise was die kosten angeht. Der Firmenwagen muss mit meinem Privat KFZ Sonntag abends vor der Dienstreise geholt werden und Freitag abends wieder an der Hauptzentrale abgestellt werden

Dann liegt es jetzt an dir selbst. Entweder pochst du auf dein Recht und wirst damit für deinen Chef immer der Querulant bleiben, der immer die miesesten Jobs bekommt. Oder er schmeißt dich vielleicht sogar raus. Oder du machst weiter wie bisher.
Bei Rauswurf auf Wiedereinstellung klagen, dann auf Abfindung, weil das Verhältnis ja so zerrüttet ist, dass Wiedereinstellung unmöglich und so weiter und so weiter...
So sieht´s aus in unserem schönen Deutschland, in dem wir gut und gerne leben.
Das mit den Ruhezeiten ist hauptsächlich für Lkw-Fahrer relevant. Castiel87 arbeitet aber eher kaufmännisch im Außendienst, dabei ist die Fahrzeitenregelung eher unwichtig, da er ja höchstwahrscheinlich vor seiner Fahrt nach Berlin nicht 10 Stunden Auto gefahren ist.