Ab wann ist etwas mein Eigentum?

5 Antworten

Was soll denn ilegal sein?

Es gibt Dinge, deren Erwerb strafbar ist. In diesem Fall ist bereits die Bestellung strafbar.

Es gibt jedoch auch Dinge, deren Erwerb nicht unter Strafe steht, deren Besitz jedoch strafbar ist. In diesem Fall wird es erst ab der Entgegennahme strafbar.

Weiter gibt es Dinge, deren Erwerb und Besitz legal sind, jedoch deren Benützung strafbar ist. Diese Dinge werden selbstverständlich erst ilegal, wenn du sie tatsächlich benutzt.

Es wäre daher schon sinnvoll, wenn wir wüssten, um was es genau geht.

Es geht um Salvia divinorum. Eine seit 2008 illegale, psychedelische Pflanze.

Auch das ist mal ne Super Antwort. Das sollte helfen

@DJFunnyDevil

Salvia Divinorum war eine ganze Zeit legal in Deutschland zu erwerben und anzubauen. Zum 15. Februar 2008 wurde Salvia Divinorum (Pflanzen und Pflanzenteile) in die Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes (siehe auch: BtmG) (nicht verkehrsfähige sowie nicht-verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen. Besitz, Handel und Anbau sind somit illegal und werden dementsprechend strafrechtlich verfolgt.

Googlen hilft manchmal auch weiter *fg

Zitiert aus Wikipedia

@DJFunnyDevil

Das hab ich auch gelesen, aber ab wann könnte ich für die bestellung verklagt werden? Ich will nur wissen ob ich bei der bestellung meinen echten namen und meine adresse angeben kann.

@tonitoni12345

Nun ja, wie gesagt denke das die Bestellung diverse Straftaten erfüllen würde. Denke der Name spielt nicht wirklich eine grundlegende Problematik, da ja der BEsteller auch über die IP Adresse u.ä. ermittelt werden könnte. Kannst natürlich auch mit echtem Namen ne Einladung an die Staatsanwaltschalft zum Kaffee trinken verschicken. Ich würd einfach die Finger davon lassen.

Liebe Grüße Roland!

Bei Wikipedia steht, es sei ein "nicht Verkehrsfähiges Betäubungsmittel". Verkehr hört sich irgentwie auch nach "von holland nach DE" an...

Rein rechtlich gilt hier wohl der Warenvorbehaltgrundsatz.

Der Verkäufer behält sich vor, das Eigentum an einem dem Käufer zu überlassenden Gegenstand bis zur vollständigen Bezahlung alleine auszuüben.

Durch die Erfüllung des bei der Bestellung geschlossenen Vertrages durch Bezahlung und Annahme des Artikels wechselt dann das Eigentumsrecht zu Dir über, es sei denn die Ausliefeerung oder der Vertragsabschluss selber wären nicht rechtens gewesen.

Liebe Grüße Roland!

Warenvorbehaltgrundsatz

Noch nie gehört. Meinst du den Eigentumsvorbehalt? Das ist kein Grundsatz, sondern gilt nur, wenn das so vereinbart wurde.

Da Eigentum geht auf den Käufer über, wenn die Ware übergeben und übereignet wurde. Daneben kennt das Gesetz noch einige Alternativen zu diesem Grundsatz.

Bei "illegalen" Produkten kann es natürlich sein, dass die Eigentumsübertragung rechtlich gesehen scheitert.

Besitz ist wenn du über etwas verfügen (in der Hand halten) kannst. Dann ist es aber nicht unbedingt dein Eigentum. Beispiel, du kaufst ein gestohlenes Handy wenn du es in der Hand hälst besitzt du es aber nach deutschem Recht kannst du daran kein Eigentum erwerben. Es war ja nicht das Eigentum des Hehlers sondern ist weiterhin Eigentum des Bestohlenen oder dessen Versicherung die ihm den Schaden bezahlt hat.

Diebesgut wird z. B. nie Dein Eigentum!

Ja, so ist es

Wie jetzt? Ja es ist erst mein eigentum wenn ich es bezahlt habe?

@Bille2000

Die Droge wird nie dein Eigentum, da das Rechtsgeschäft nach § 134 BGB nichtig wäre. Aber das spielt bei der Strafbarkeit auch keine Rolle.

@Bille2000

Das ist schlichtweg falsch. Nicht nur auf den konkreten Sachverhalt bezogen.