Ab wann ist es eine Beleidigung?

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Das ist Kinderkram und ohne öffentliches Interesse! Da werdet ihr von der Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verwiesen. Ferner liegt keine Bedrohung vor, da der Verbrechenstatbestand fehlt. Allenfalls eine Nötigung, da der "Mund" verboten wird.

Fazit: schade, dass sich Behörden mit sowas herumschlagen müssen!

und deiner Assi Familie

Das ist eine Beleidigung - vollkommen glasklar.

Du kannst nicht nur Einzelpersonen beleidigen sondern natürlich auch jedes Mitglied einer Personengruppe.

Du hast sie mit dem Wortlaut "deiner" und "Familie" exakt sogar benannt, wen Du damit alles meinst. Die Eltern, Großeltern, Onkel und Tanten, Brüder und Schwestern, Nichten und Neffen bis in verschwägerte, angeheiratete Linien, dessen, den Du da angeschrieben hast, ja sogar eingetragene Lebenspartnerschaften zählen dazu, alle mit dabei und jedes einzelne Familienmitglied kann Strafantrag stellen gegen Dich.

Na klar wirst Du für sowas verknackt, was meinst Du? Dass Du über jeden alles herumproleten kannst und man kann Dir nichts?


was ein Blödsinn du redest

Ne Beleidigung ist es ab "deiner Assi Familie" und zusätzlich ist "sonst zieh ich dir eine ab" ne Bedrohung. Das ganze auch noch schriftlich. Nicht besonders schlau von dir, rechtlich ist es absolut eindeutig.

wenn die Nachricht an meinen Bruder geht habe ich sie persönlich nie angegriffen KEINEN AUS DER FAMILIE. die Bedrohung geht allerhöchstens gegen meinen Bruder. die Beleidigung hingegen ist niemandem zugeordnet. und somit keine Beleidigung. so sehe ich dass. jetzt Argumentier du dagegen

@dominik01

Unsinn, das ist keine Bedrohung im strafrechtlichen Sinn. auch keine Beleidigung.

Man muss niemanden namentlich erwähnen, um ihn zu beleidigen. Du hast von der Familie gesprochen und gesagt dass sie Assis sind. Das ist eine Beleidigung der gesamten Familie.

Ob dies eine Bedrohung im Sinne des Paragraphen 185 StGB ist, ist dann zu bejahen, wenn die Familie als ein Kollektiv angesehen wird, dessen einzelne Angehörige sich angesprochen fühlen können (Thomas Fischer: Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen. 62. Auflage. C.H. Beck Verlag, 2015, Vor Paragraph 185, Rn. 9). Es ist also nicht entscheidend jemanden direkt zu nennen, es muss nur jemand aus einen bestimmten Kreis als Adressat erkennbar sein.

Eine Bedrohung nach Paragraph 241 StGB kommt dann in Betracht, wenn man davon ausgehen kann, dass die Körperverletzung so schwer wiegend wäre, dass ein Verbrechen i. S. d. Paragraphen 12 Abs. 1 StGB vorliegt (Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr, Körperverletzung kann bis zu 5 Jahres Freiheitsstrafe bedeuten).

Diese Einschätzung wird aber die Staatsanwaltschaft vornehmen und über die Eröffnung eines Strafverfahrens aufgrund der vorliegenden Tatsachen entscheiden. Pauschale Antworten sind hierbei nicht möglich.

Du bist Dir schon klar daß Du einigen Unsinn schreibst?

(Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr, Körperverletzung kann bis zu 5 Jahres Freiheitsstrafe bedeuten).

Körperverletzung fängt mit einer Geldstrafe an, zählt also nicht zu den Verbrechen. Selbst gefährliche KV liegt mit mindestens 6 Monaten darunter. Also nix mit Bedrohung § 241 StGB.

Auch eine Beleidigung ist zweifelhaft, da die Aussage nicht präzise auf dir ganze Fmilie gerichtet ist. Aber selbst wenn, dann liegt kaum ein öffentliches Interesse vor. der Staatsanwalt wird auf den Privatklageweg verweisen.

das ganze ist zweifellos "unschön", stellt aber weder eine Beleidigung und erst recht keine Bedrohung dar.