Ab wann ist es Amtsanmaßung?

8 Antworten

Die meisten Beschäftigten der DB sind keine Beamten, haben also kein Amt, dessen man sich anmaßen könnte.

'so tun als ob..' ist immer meegalächerlich, Kinderkram halt.  Blender waren immer schon die Lachnummern.. - weiß bis auf die Blender eigentlich jeder. 😁 

von einer evtl. Klage wegen Amtsanmaßung wissen in der Regel ja nicht so viele.., das Ansehen / den Ruf als Spinner allerdings behält man.          

wer's braucht.. 😁 

Schau mer mal ins Gesetz: § 132 StGB

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder
eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes
vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.

Auf Deine Frage bezogen heißt das: Das Tragen der Dienstkleidung (keine Uniform!) ist egal. Aber wenn Du anfangen solltest, Fahrkarten zu kontrollieren etc., sieht die Sache anders aus.

Bei echten Uniformen (Polizei, Bundeswehr etc.) ist auch der § 132a (1) Ziff. 4 StGB zu beachten.



Erst wenn man im Zug ist

die bahn ist kein amt. ein schaffner auch kein beamter. also ist es nie "amtsanmassung"