Ab wann ist ein Vertrag mit ratenzahlung gültig?
Hallo! kann mir jemand sagen, ob ein Vertrag zum Kauf eines Pferdes, welcher eine Ratenzahlung beinhaltet, wirksam ist ab Unterschrift des Vertrages (war im Oktober 13) oder erst ab Zahlung der ersten Rate ( ab Januar 14)?
Danke schonmal im Vorfeld!!
5 Antworten
Wie das bei Kaufverträgen eben so ist. Der Vertrag ist geschlossen, sobald die notwendigen Willenserklärungen einander abgegeben wurden und diese dem anderen Vertragspartner zugegangen sind.
Wie lange kann sie vom Vertrag zurücktreten?
Überhaupt nicht, es liegt kein Rücktrittsgrund vor. Geld hat man zu haben.
Wenn der Verkäufer (oder der Darlehensgeber) Unternehmer ist, könnte aber er Widerrufsrecht bestehen.
Es müssten Dinge passieren, die ich mir spontan nicht mal ausdenken kann. Alles andere (was man sich so spontan denken kann) würde folgerichtig auch nicht unvorhersehbar sein ;)
Für - wenn man das dann noch so nennen kann - Unmöglichkeit in finanziellen Angelegenheiten ist das Insolvenzrecht zuständig. Vom Vertrag wird sie also aus finanziellen Gründen nicht ohne Wohlwollen des Vertragspartners zurücktreten können.
Nicht zuletzt kann der Käufer das Pferd ja auch selbst weiterverkaufen - was sonst sollte wohl der Erstverkäufer noch mit dem Pferd tun?
Das stimmt, aber solange die Raten nicht abbezahlt sind, bleibt die Eigentumsurkunde ja bei mir- also wird es nicht leicht, das Pferd weiter zu verkaufen. Da müssten wir halt gucken, ob der neue potentielle Käufer ihr dann das Geld gibt und sie an mich- da kann ich ihr aber den Vertrag auch gleich erlassen und n neuen Käufer suchen.
Dafür gäbe es praktische Lösungen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass ja durch den Rücktritt das wirtschaftliche Risiko auf den Verkäufer zurückfällt - und billigerweise der Käufer das wirtschaftliche Risiko doch bitte selbst bei sich behalten soll, soweit nicht einvernehmlich eine andere Regelung getroffen wird.
Wenn du der Verkäufer bist und mit einer Aufhebung des Vertrags einverstanden bist (und der Käufer auch!), ist doch alles in Butter?^^
aber solange die Raten nicht abbezahlt sind, bleibt die Eigentumsurkunde ja bei mir
Solange kein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde und das Pferd tatsächlich übergeben wurde, dürfte wohl auch ein Anspruch auf die Urkunde bestehen. Ansonsten könnte hier ggf. Die weitere Ratenzahlung verweigert werden (Einrede des nichterfüllten Vertrages).
So weit nichts anderes vereinbart beginnt die Gültigkeit des Vertrags mit der Unterschrift. Auch eine eventuelle Wiederrufsfrist wird wahrscheinlich schon überschritten sein.
Ab der Unterschrift. So ist das bei Verträgen.
Ab der Unterschrift
mit unterschrift
Und weisst du zufällig auch, wie sich das verhält, wenn sich nun die wirtschaftlichen verhältnisse der Käuferin zum negativen ändern, ohne das sie das vorhersehen konnte und sie die raten nicht aufbringen kann? Wie lange kann sie vom Vertrag zurücktreten? oder geht das überhaupt, wenn keine Mängel beim Pferd vorliegen? ich will da eigentlich kein Unmensch sein, aber ich möchte schon wissen, wie weit mein recht geht..