Ab wann ist ein Käufer im Zahlungsverzug.?

5 Antworten

Spätestens 30 Tage „nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung“ (§ 286 Abs. 3 Satz1 BGB) tritt automatisch Verzug und damit Zinszahlungspflicht ein, wenn nicht der Gläubiger einer Entgeltforderung (z.B. Lieferant) bereits zuvor den Schuldner (Kunden) mit einer Mahnung in Verzug gesetzt hat. 😊👍

Xipolis  20.03.2017, 21:56

Spätestens 30 Tage „nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung“ (§ 286 Abs. 3 Satz1 BGB) tritt automatisch Verzug und damit Zinszahlungspflicht ein,

Diese Regelung gilt ohne Belehrung des Käufers nur gegenüber Nicht-Verbrauchern.

Ich habe auch schon zwei Zahlungsaufforderungen verschickt ,

Mit Erhalt Deiner erste Zahlungsaufforderung ist der Zahlungsverzug beim Käufer eingetreten (§ 286 I 1 BGB).

Wenn der erste Artikel nun 30 Tage nach Auktionsende noch nicht bezahlt ist ,

Melde umgehend auf ebay.de unter Probleme klären die beiden nicht bezahlten Artikel. Du hast dafür nur 32 Tage nach Auktionsende Zeit! Ansonsten bleibst Du auf der Verkaufsprovision sitzen.

Siehe: http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

kann ich ihn dann wieder einstellen oder muß ich weitere Mahnungen verschicken.

Du musst a) dem Käufer einmalig eine angemessene Frist zur Zahlung setzen (§ 323 I BGB) und b) nachdem die Frist fruchtlos verstrichen den Rücktritt vom Kaufvertrag gegenüber dem Käufer erklären (§ 349 BGB).

Oder kommt der erste Artikel erst mit dem ersteigerten zweiten in Zahlungsverzug, weil ich ja zugestimmt habe das er beides in einem Paket geschickt bekommt..

Der Zahlungsverzug kommt durch Deine Mahnung zustande, bei der auch sinnvollerweise eine Frist gesetzt wird. 

Natürlich muss aus Deiner Mahnung eindeutig hervorgehen, was genau Du nun in Verzug setzt, also auf welche Kaufverträge sich diese bezieht.

Hast Du denn die Versandkosten für die beiden Artikel in den Zahlungsinformationen zusammengefasst? Vielleicht wartet der Verkäufer darauf? Eine Mail-Zusage alleine reicht da nicht.

dresanne  20.03.2017, 22:09

Dreißig Tage brauchst Du nicht zu warten. Bei ebay sind Zahlungen sofort fällig. Ab dem 4. Tag kannst Du einen unbezahlten Artikel melden.

Xipolis  20.03.2017, 22:18
@dresanne

Und nach dem 32. Tag ist das auch nicht mehr möglich. 

Hast du noch mehr Zeug eingestellt, dass der evtl. auf noch was bietet?

Generell sollte er dir das aber mitteilen. Einfach abzuwarten, und auf Sachen zu bieten, die Ewigkeiten später auslaufen, ist nicht eben höflich.

Der Käufer ist mit dir einen ordnungsgemäßen Kaufvertrag eingegangen, somit ist er verpflichtet zu zahlen. Nachdem der letzte Artikel schon eine Woche her ist, und du bereits nachgefragt hast, würde ich die beiden Artikel nun als unbezahlt bei Ebay melden (unter Probleme klären). Dann hat der Käufer eine von Ebay gesetzte Frist, innerhalb der er den Artikel bezahlen muss. Tut er das nicht, musst du ihn offiziell durch eine Mitteilung per Mail vom Kaufvertrag entbinden, und ihm mitteilen, dass der Artikel nun wieder eingestellt wird. Wenn der Fall von dir wegen Nichtbezahlung  geschlossen wird, bekommst du die Ebaygebühr zurück erstattet.

Käufer, die nicht bezahlen, kann man in seiner Liste gesperrter Käufer sperren lassen, dass sie bei dir nicht mehr kaufen können. 

Hast du mal in seinen Bewertungen geschaut, ob er das öfter so macht, dass er nicht bezahlt?

gaddi 
Fragesteller
 20.03.2017, 21:47

Er hat nur 3 negative Bewertungen , weil die Ware nicht wie beschrieben war. Ansonsten nur Positiv. auch als super schneller Bezahler.

polarbaer64  20.03.2017, 21:55
@gaddi

"Nur"(?) 3 negative Bewertungen? Von wie vielen gesamt? Ich verkaufe auch auf Ebay und hatte noch nie eine negative Bewertung. 3 x negativ bei 100 Bewertungen sind der Hammer. Bei 100000 Bewertungen kann man evtl. drüber hinwegsehen... . 

Das Problem ist, als Käufer kann er kein negativ bekommen, das hat Ebay ja vor Jahren abgeschafft. Du darfst also nicht nur auf das schöne grün achten, sondern musst mal lesen, was die Leute hinter dem grün so schreiben in den "Bewertungen als Käufer" (kannst du im Profil anklicken).

Wenn er wirklich immer ein super schneller Bezahler ist, dann wird er sofort überweisen, sobald er eine Mahnung von Ebay bekommt.

soprahin  25.03.2017, 19:39
@gaddi

Als Käufer kann er ja keine negative bekommen.

polarbaer64  26.03.2017, 22:14
@soprahin

@soprahin, das steht doch da: 

Das Problem ist, als Käufer kann er kein negativ bekommen, das hat Ebay ja vor Jahren abgeschafft.

Xipolis  20.03.2017, 21:59

Tut er das nicht, musst du ihn offiziell durch eine Mitteilung per Mail vom Kaufvertrag entbinden, und ihm mitteilen, dass der Artikel nun wieder eingestellt wird.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist hier nur unter vorheriger Fristsetzung möglich. Der Rücktritt selbst muss dann auch nochmal explizit erklärt werden.

polarbaer64  20.03.2017, 22:01
@Xipolis

Ja, logisch, die Frist muss vorher gesetzt sein, da hast du recht.