Ab wann ist ein Gerichtsurteil rechtskräftig, frage wegen Sozialstunden?
Hey, ich habe vom Gericht 100 Sozialstunden innerhalb der nächsten 4 Monate aufgebrummt bekommen. Nun wollte ich die Sozialstunden machen, doch die "Firma" wo ich die Stunden machen wollte, wollte was schriftliches dazu vom Gericht. Ich habe das Urteil aber noch garnicht erhalten, die Verhandlung ist jetzt 3 Wochen her. Ab wann gilt das mit den Sozialstunden? Ist ja nicht mein Verschulden jetzt das ich die Sozialstunden dort nicht machen kann. Und wie lange dauert es im Normalfall bis das Gericht das Urteil zuschickt? Gilt das mit den Sozialstunden nicht sogar erst, wenn ich das Urteil auch schriftlich habe?
5 Antworten
Oft werden bei sozialstunden die Urteile im der Gerichtverhandlung schon gefragt ob das Urteil akzeptiert wird, wenn das Angenommen wird von Beiden Seiten braucht der Richter nur die Geschäftsstelle anzuweisen, Dem
Verurteilten nur noch das Strafmaß (Sozialstunden) mitzuteilen.
Das ist eine Kostenfrage , wenn der Richter kein komplettes Urteil ausarbeiten muss werde die Gerichtkosten erheblich günstiger.
Ruf bei Gericht an unter dem AZ was du zur Ladung bekommen hast an und erklär denen den Sachstand. Ich kenne aus meinem Umfeld das dann so ein Schreiben sehr schnell erledigt wird.
Rechtkräftig wird ein Urteil nach der Verhandlung, wenn auf ein Einspruchsrecht verzichtet wird. Oder sonst nach 8 Tagen.
Viel Glück und Erfolg bei der Angelegenheit.
Mit Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914
Rechtskräftig ist das Urteil normalerweise eine Woche nach der Verhandlung, wenn keiner Rechtsmittel einlegt oder in der Verhandlung alle auf Rechtsmittel verzichtet haben (dann sofort rechtskräftig).
Für das schriftliche Aufsetzen der Urteilsgründe hat der Richter bis zu 5 Wochen Zeit nach der Verhandlung, dann kommt noch dazu, ob die Geschäftsstelle die Ausfertigungen sofort rausschickt oder ob die auch Arbeitsreste haben.
Ich würde ggf. mal beim Gericht oder bei der Gerichtshilfe nachfragen, ob es schon eine Möglichkeit gibt, mit der Ableistung der Stunden zu beginnen.
Du bekommst normal ein Brief in den nächsten 4 Wochen nach der Verhandlung mit deinem Urteil. Das Urteil ist ab dem Tag der Verhandlung rechtskräftig.
bei einer "Firma" kann man keine Sozialstunden abfeiern ?!?!
wie alt bist du?
ok, dann vermutlich keine Verurteilung nach Jugendstrafrecht? Dann müsste dich nämlich die Jugendgerichtshilfe vermitteln in Sozialstunden. Erwachsene werden aber - zumindest hier in unserer Region - auch von bestimmten Stellen in Sozialstunden vermittelt. Hast du da von keiner Stelle oder dem Gericht was von gehört?
Wenn du nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt wurdest kannst du dich beim Gericht auch an die Gerichtshilfe wenden, die können die auch eine Bescheinigung ausstellen, so dass du nicht auf das schriftliche Urteil warten musst. Zudem haben die Listen von allen Einsatzstellen für Sozialstunden.
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