Ab wann ist der abgewählte Vorstand "aus allem raus"?

3 Antworten

Bei der Mitgliederversammlung wird nach den Rechenschaftsberichten die Entlastung des Vorstands beantragt. Ist diese mehrheitlich bestätigt, ist der Vorstand aus allem raus. Es sei denn, es wird später noch eine strafrechtlich relevante Verfehlung bekannt.

Hallo,

rechtlich dürfte der entlastete Vorstand mit der Mitgliederversammlung raus sein. Praktisch müsste die Übergabe der Geschäfte und Unterlagen folgen.

Die Eintragung ins Vereinsregister ist nur eine formale Angelegenheit und nicht mit einer Grundbucheintragung zu vergleichen.