Ab wann ist der abgewählte Vorstand "aus allem raus"?
Wenn ein neuer Vorstand gewählt wird, wird ja der alte Vorstand von seinen Aufgaben entlastet.
Ist der alte Vorstand und seine Mitglieder dann ab sofort "raus" aus der Nummer? Oder erst wenn die neu gewählten Vorstandsmitglieder beim Notar waren zur Beurkundung?
3 Antworten
Bei der Mitgliederversammlung wird nach den Rechenschaftsberichten die Entlastung des Vorstands beantragt. Ist diese mehrheitlich bestätigt, ist der Vorstand aus allem raus. Es sei denn, es wird später noch eine strafrechtlich relevante Verfehlung bekannt.
Hallo,
rechtlich dürfte der entlastete Vorstand mit der Mitgliederversammlung raus sein. Praktisch müsste die Übergabe der Geschäfte und Unterlagen folgen.
Die Eintragung ins Vereinsregister ist nur eine formale Angelegenheit und nicht mit einer Grundbucheintragung zu vergleichen.