ab wann in der Wiedereingliederung gibt es kein recht mehr auf BU Rente
Ich habe eine private BU Versicherung. Bin seit einem Jahr krank. Bekomme aus dieser Versicherung eine Rente. Nun bin ich in einer Wiedereingliederung in meinem Beruf mit langsamer Steigerung. Ab nächste Woche soll ich 6 std arbeiten. Meine Versicherung sagt dazu das mir ab 6 std keine Rente mehr zusteht. Ist das richtig.
3 Antworten
ab 6 std keine Rente mehr zusteht
dies ist korrekt, denn der Teufel steckt wie immer im Detail. wenn du nur noch 5 Stunden 59 Minuten arbeiten könntest, dann bestünde weiter der Anspruch auf Rente. wer aber 6 Stunden und mehr arbeiten kann, dem steht keine Rente mehr zu.
Berufsunfähig ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung in seinem oder einem anderen zumutbaren Verweisungsberuf weniger als 6 Stunden täglich leisten kann, wie vergleichbare gesunde Berufstätige.
die Betonung liegt auf weniger. es heißt nicht maximal.
Ich hatte das vorher schon geklärt. .. aber mit Beginn der Wiedereingliederung hört sich nicht richtig an, weil dann die 50% BU noch gegeben ist. Hat denn niemand Erfahrungen damit gemacht.
Aber wnn du 6 Std arbeiten kannst, dann wird das doch wirklich 50% über deinen "normalen" Std liegen? Gehe ich mal von nem 8 Std Tag aus, dann wäre 50% BU doch nur bis 4 Std gegeben? Ich finde due Argumente deiner Versicherung unter dem Aspekt recht logisch?!
Da biste gut weggekommen, meine Versicherung hat gesagt mit Beginn der WE bin ich ja nicht mehr BU und daher sue nicht mehr zuständig :-(