Ab wann hat man Anspruch auf Leistungen der Gewerkschaft?

3 Antworten

Ha, die Ansprüche müssen nicht erfüllt werden. Z.B. wenn keine Interessenlage durch Rechtsschutzgewährung vorhanden ist. Dies dann wenn jemand gegen den Tarifvertrag oder Teile von Verträgen klagt. Da benötigt ein AN eher eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz.

Das kommt darauf an!

Wenn Sie lediglich eine Auskunft oder eine einfache Beratung haben wollen, bekommen Sie diese in aller sofort nach dem Eintritt in die Gewerkschaft.

Wenn es sich um eine arbeitsrechtliche Vertretung handelt, bekommen Sie diese erst nach Ablauf einer Wartezeit. Es kann aber auch sein, falls der Fall für die Gewerkschaft von prinzipiellem Interesse ist, dass die Gewerkschaft Sie auch ohne Wartezeit (kostenlos) vertritt.

Ich empfehle Ihnen vorher bei der für Sie zuständigen Gewerkschaft nachzufragen.

Peter Kleinsorge

wenn du nur rat suchst, denke ich, wirst du den sofort erhalten. um streikgeld zu bekommen, müsstest du a. eine zeitlang dazu gehört haben und b. von denen zum streik aufgefordertworden sein. ich weiss nicht, an welche leistungen du denkst.