Ab wann halte ich einen Hund?

5 Antworten

Dazu gibt es sehr unterschiedliche Urteile

"In diesem Sinne urteilte das Amtsgericht Rheine (Az. 4 C 673/03). Es verbot den Besuch eines Hundes, wenn der Besucher regelmäßig sein Tier mitbringt, der Hund häufig auch nachts in der Wohnung verbleibt oder sich dort täglich mehrere Stunden auffällt. Dann handele es sich eben nicht mehr um einen vorübergehenden Aufenthalt.

Auch das LG Frankfurt ging von einer Hundehaltung ist aus, wenn der Besucher eines Mieters ständig einen Hund mit in die Wohnung bringt und der Hund dort über Nacht bleibt (LG Frankfurt, Urt.v.12.1.1988, Az: 2/11 S 276/87).

Ist laut Mietvertrag die Hundehaltung ausdrücklich verboten, soll es dem Mieter auch nicht gestattet sein, einen Hund im Durchschnitt zwei- bis dreimal in der Woche für jeweils ca. 3 bis 4 Stunden in die Mietwohnung aufzunehmen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05). Auch darf der Mieter einen fremden Hund für den Zeitraum von lediglich 3 Tagen nicht beaufsichtigen (AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93)."

https://www.mietrecht.org/tierhaltung/mietwohnung-tiere-zu-besuch/

Am sinnvollsten wäre es sicher, dich freundlich und sachlich mit deinem Vermieter zu besprechen.

Ja, das ist Hundehaltung und erfordert die Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt auch, wenn der Hund nur für ein paar Tage da ist.

Auch handlet es sich dabei nicht um "Besuch", denn dafür müsste dein Bekannter auch mit anwesend sein.

https://www.promietrecht.de/Benutzung-der-Wohnung/Besucher/Als-Mieter-Besuch-bekommen-Besuch-bringtHaustierHund-mit-E2473.htm

Vermieter darf Besuch, Gäste des Mieters nicht verbieten

Mieter hat Besuch - wie lange kann der Mieter Besuch in seiner Mietwohnung haben?

Mieter dürfen Besucher für einen Zeitraum von

bis zu sechs bis maximal acht Wochen ohne Erlaubnis Ihres Vermieters bei sich in der Mietwohnung als Besuch aufnehmen.

Das Hausrecht des Vermieters berechtigt ihn nicht, zu verbieten, dass mal ein Hund im Haus bei Mietern ebenfalls zu Besuch ist.

Der Besuch (mit Hund) darf auch in der Wohnung des Mieters übernachten.

Ich würde den Vermieter auf jeden Fall darüber informieren. Dann kann Dir keiner der Nachbarn Ärger machen und Du bist auf der sicheren Seite.

Wenn du aus Gefälligkeit einen Hund für eine "begrenzte Zeit" in einem Notfall aufnimmst, kann da niemand etwas gegen sagen.

Natürlich kannst du daraus keine Geschäftsidee machen.