Ab wann gilt man als verlobt?

9 Antworten

Verlobt ist man, wenn man sich gegenseitig die Ehe verspricht. Das ist aber nichts Offizielles. Das könnt ihr zwei untereinander ausmachen.

Laut Artikel 90 des ZGB braucht es nur das gegenseitige Versprechen heiraten zu wollen. Eine außergewöhnliche Form braucht es dazu nicht. Spätestens wenn ihr beim Zivilstandsamt das Gesuch für die Ehevorbereitung stellt, geltet ihr als verlobt. Noch nicht verlobt geltet ihr, wenn du mit deinem Partner zusammenziehst.

man ist verlobt, wenn man sagt man ist verlobt. man muss es nicht irgendwo festschreiben! ist ja auch immer das problem vor gericht, wenn dann eine zeugin meint, sie wäre verlobt mit dem angeklagten, braucht deswegen nicht auszusagen. das gegenteil lässt sich ja nicht beweisen!

die verlobung ist ein eheversprechen, das aber nicht rechtsverbindlich ist. eher so auf treu und glauben-rechtskräftig wird das ganze erst vor dem standesamt-verlobung gilt ab antrag.

Dazu bedarf es einer Verlobung. Die sollte unter Zeugen statt finden. Damit ist ein rechtverbindlicher Vertrag zustande gekommen und es kann losgehen mit der Heiratsplanung!

Vielleicht beim Adel, aber sonst findet das nicht so statt....

@valentine41

Stimmt. Aber der Adel hat sich das mal so überlegt, das Verfahren ist also zumindest so angedacht...