Ab wann gilt Fahrverbot oder Fühererscheinentzug?
Mir wurde vor ca 6 Monaten der Führerschein beschlagnahmt, wegen einer Alkoholfahrt. Nun steht die Hauptverhandlung an und nun kommt meine Frage. Angenommen der Richter verdonnert mich zu 6 Monaten Fahrverbot, Führerschein ist / bleibt eingezogen.... Werden mir die 6 Monate die ich jetzt schon ohne Führerschein bin angerechnet, oder gilt das erst, ab Rechtskräftigkeit des Urteil´s ?
5 Antworten
Bei mir wurde die Zeit ab Entzug gerechnet, also als der Führerschein sicherstellt wurde.
Die Zeit vor dem Gerichtsurteil zählt zwar nicht mit, wird aber berücksichtigt.
Hält der Richter 12 Monate für angebracht, dann wird er dich zu 6 Monaten verurteilen, weil du ja schon 6 Monate ohne warst. So läuft das.
ab Rechtskräftigkeit des Urteil´s !
nein, ab Datum Urteil
Wenn der schon weg ist zählt die Zeit bestimmt mit. Ist aber nur eine Vermutung.
ab Rechtskräftigkeit des Urteil´s !