Ab wann gilt ein normaler Brief als zugestellt?
Hallo, wir haben seit Jahren ZOFF mit der EON! Nun war bei uns ein Mann, der den Strom abklemmen wollte. Wir wussten nicht weshalb, denn wir hatten immer die regulären Abschläge gezahlt. Wir sollten 300 EURO zahlen & der Strom würde nicht abgeklemmt. Gesagt getan. Wir riefen zeitgleich beim Energieversorger an - leider war in dem Moment mal wieder das Kundenkonto nicht abrufbar. Wir haben erst einmal gezahlt um nicht im Dunkeln und Kalten zu sitzen. Wir dafür erhielten eine Quittung. Eine Woche später erhielten wir dann die telefonische Auskunft, dass die 300 Euro aus einer Jahresschlussrechnung aus März resultieren. Angeblich sollen mehrere Mahnungen & auch die Sperrandrohungen verschickt worden sein. Wir haben weder die Jahresschlussrechnung erhalten noch Mahnungen noch Sperrankündigungen. Inzwischen haben wir eine Kopie der Jahresschlussrechnung erhalten. Daraus ging hervor das sich auch die Abschläge erhöht haben. Hätten wir das im März gewusst hätten wir diese wohl schon in der Höhe überwiesen. Ausserdem hätten wir von der Nachzahlung gewußt, hätten wir überwiesen & es nicht zum Abklemmen kommen lassen. Ich habe versucht dies alles zu klären, wir sollen nun noch Inkassokosten zahlen und die EON beharrt darauf, dass die Post zugestellt worden sei...ist sie aber definitiv nicht. Keine Jahresabrechnung, keine Mahnungen keine Sperrandrohungen. Wir haben Nachtstrom (Nachtspeicherheizung) und normalen Brauchstrom, da sind ja dann scheinbar mind. 6 Briefe nicht angekommen. Das Gute ist...bei unserem Nachbarn auch nicht...gleicher Fall... EON schreibt nun das se auf die Inkassokosten,Mahnkosten usw. beharren, was kann ich tun?
4 Antworten
Ich habe gerade in einem anderen Forum von einem ähnlichen Fall gelesen - dort ging es aber um eine Arztrechnung.
Wenn dein Fall genau so ausgeht wie der Fall dort, darf EON keine Mahn- und Inkassokosten berechnen, wenn sie die Briefe nicht per Einschreiben verschickt haben (oder beweisen können, dass die Briefe tatsächlich eingeworfen wurden).
Ich würde bei EON anrufen und fragen, ob die Rechnungen per Einschreiben verschickt worden sind. Falls dann ein "Nein" kommt, würde ich mit dem Anwalt "drohen". Eventuell gibt EON bereits dann nach.
Falls EON weiterhin auf die Kosten beharrt, würde ich mir dann tatsächlich einen Anwalt nehmen - auch wenn es am Ende teurer wird - nur um die Sache geklärt zu haben.
Um einen Schufa-Eintrag musst du dich erstmal nicht kümmern, falls es zur Gerichtsverhandlung kommt, du verlieren solltest und dann die Mahn- und Inkassogebühren sofort bezahlst. Falls du den Prozess gewinnst sowieso nicht.
Den Nachweis der Zustellung muss der Absender erbringen. Dies ist bei einem gewöhnlichen Brief nicht möglich, es sei denn er wird per Bote übergeben.
Ich würde hier eine Rechtsbeartung bei der Verbraucherberatung oder einem Anwalt in Anspruch nehmen und evtl. eine Klage anstreben.
anwalt nehmen
anbieter wechseln
ich würd einen Anwalt einschalten