Ab wann gilt ein normaler Brief als zugestellt?

4 Antworten

Ich habe gerade in einem anderen Forum von einem ähnlichen Fall gelesen - dort ging es aber um eine Arztrechnung.

Wenn dein Fall genau so ausgeht wie der Fall dort, darf EON keine Mahn- und Inkassokosten berechnen, wenn sie die Briefe nicht per Einschreiben verschickt haben (oder beweisen können, dass die Briefe tatsächlich eingeworfen wurden).

Ich würde bei EON anrufen und fragen, ob die Rechnungen per Einschreiben verschickt worden sind. Falls dann ein "Nein" kommt, würde ich mit dem Anwalt "drohen". Eventuell gibt EON bereits dann nach.

Falls EON weiterhin auf die Kosten beharrt, würde ich mir dann tatsächlich einen Anwalt nehmen - auch wenn es am Ende teurer wird - nur um die Sache geklärt zu haben.

Um einen Schufa-Eintrag musst du dich erstmal nicht kümmern, falls es zur Gerichtsverhandlung kommt, du verlieren solltest und dann die Mahn- und Inkassogebühren sofort bezahlst. Falls du den Prozess gewinnst sowieso nicht.

Den Nachweis der Zustellung muss der Absender erbringen. Dies ist bei einem gewöhnlichen Brief nicht möglich, es sei denn er wird per Bote übergeben.

Ich würde hier eine Rechtsbeartung bei der Verbraucherberatung oder einem Anwalt in Anspruch nehmen und evtl. eine Klage anstreben.

anwalt nehmen

anbieter wechseln

ich würd einen Anwalt einschalten