Ab wann erbt man nach der Hochzeit?

8 Antworten

Nach dar Hochzeit ist man verheiratet. Die erbrechtliche Wirkung tritt damit sofort nach der Eheschlißung ein. Eine Frist gibt es nicht. Etwas anderes gilt aber bei der Rente. Für die Hinterblibenenrente gibt es eine Frist von 1 Jahr in der eine "Versorgungsehe" vermutet wird.

Wann soll die Hochzeit sein?

Ohne Testament hat der Ehepartner bereits bei der Eheschließung n. § 1931 BGB einen Anspruch auf ein Viertel des Reinnachlasses des verstorbenen Ehepartners, ggf. durch ein Viertel Zugewinn erhöht.

Wurde er vor oder nach der Eheschließung durch Testament nicht als Erbe berücksichtigt, steht ihm nur der sog. kleine Pflichtteil zu, gegenüber den begünstigten Kindern z. B. nur 1/8 des Nachlasses.

HTH

G imager761

Na, das sind vielleicht Gedankengänge.!?!!?! Kaum verheiratet - und schon an das Erbe denken!

Gesetzlich ist man als Ehepartner mit der standesamtlichen Eheschließung erbberechtigt. Im Falle der Scheidung ist es mit der Zustellung des Scheidungsantrages mit der Erbberechtigung vorbei.

Unabhängig davon erbt man, wenn man in einem Testament berücksichtigt ist.

Die Erbfolge tritt sofort ein, anderst ist es mit der Witwenrente da muß es ein Jahr sein. Bei Dir würde ich aber einen Ehevertrag abschließen um auf alles vorbereitet zu sein!