Ab wann darf Polizei die Waffe ziehen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,


in so einer Situation würde ich immer meine Waffe ziehen (und das wird uns auch so beigebracht).

Woher soll ich wissen, was mein Gegenüber gerade aus der Jacke zieht??

Normalerweise sagt der zu Kontrollierende: "ich hab sie hier in meiner Innentasche" und WIR nehmen sie dann raus.

Wegen den Zigaretten selbst passiert dir übrigens nichts, Nach dem Jugendschutzgesetz werden die Jugendlichen geschützt, nicht bestraft. Es hat sich nur derjenige strafbar gemacht, der dir die Zigaretten überlassen hat.

Der Ausweis wird schwieriger: Einen Ausweis mit sich herumzuführen, der einem nicht gehört, ist zumindest mal eine Fundunterschlagung, was von der Strafzumessung wie ein Diebstahl gewertet wird (außer es gibt eine logische Erklärung, wieso du diesen Ausweis hat).

Verwendest du den Ausweis für irgendwas, liegt ggf. ein Betrug vor, auf jeden Fall aber auch ein Verstoß nach §281 StGB.

Bist du Ersttäter wird die Fundunterschlagung aber wohl eingestellt, ansonsten wirst du nach dem Jugendrecht verurteilt, das heißt, du wirst einige wenige Sozialstunden ableisten müssen..

Danke für die Antwort!

Im gleichen Moment zog der Polizist eine Waffe, mit der Begründung das wenn ich mir in die Innentasche greife, er das auch mache. Diese Erklärung ist nachvollziehbar und müsste dir reichen!

und fanden dann einen Ausweis, der nicht mir gehörte also ich rekapituliere: du hast einem Erwachsenen (Vater, Mutter, älterem Bruder oder Schwester oder gar einem Fremden) den Personalausweis geklaut, um damit am Automaten Zigaretten zu kaufen!!! Bist ja schon ein richtiger kleiner Gauner! Woher nimmst du das Moos für die Kippen? Ich hoffe, du kommst nicht ohne Strafe davon, denn jeder Kriminelle hat mal klein angefangen und wie das endet, kannst du dir ja denken! 

Jetzt mal bitte etwas entspannter. Als ob ich wegen einem gefundenen Personalausweis ein Schwerverbrecher werde

@mxvigtzl

Was kann es jetzt für strafen geben, falls dieser als vermisst oder gar gestohlen gemeldet wurde? 

@mxvigtzl

Kein Schwerverbrecher, aber ein Straftäter, entweder

§ 242 StGB
Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

oder

§ 246StGB
Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Ziehen darf er die, wann auch immer er das für richtig hält.

Die Androhung des Schußwaffengebrauches jedoch darf erst erfolgen, wenn auch eine Schußabgabe erlaubt wäre.

Die Androhung kann man erst begründen, wenn der die Waffe auf Dich gerichtet hat. Hat der sie nach unten oder schräg nach vorne gerichtet in der Hand, ist das gar nichts, das kann der jederzeit tun, ohne dass es hierzu rechtliche Regularien gäbe.

Was hat ein fremder Ausweis in Deiner Tasche zu suchen? Und was hat das eigentliche Problem mit der  Überschrift zu tun?

Das Ziehen der Waffe war absolut berechtigt.

Du hast dich des Missbrauchs von Ausweispapieren strafbar gemacht. Wird mit bis zu einem Jahr Jugendknast geahndet .  Mit 14 bist du strafmündig.

Du hast dich des Missbrauchs von Ausweispapieren strafbar gemacht. 

Wie wurde der TB des § 281 StGB denn erfüllt?

@furbo

Wenn er ihn gebraucht hat auf jeden Fall;)



Aber ja, nach aktueller Sachlage, liegt kein §281 vor...

Polizisten dürfen nur schießen, wenn eine ernste Gefahr besteht.

Wegen dem Ausweis, warum hast du das denn nicht erzählt dass es nicht deiner ist.

Ich hab gesagt das es nicht meiner ist

Ja er hat ja nicht geschissen sondern nur gozogen

@mxvigtzl

Wäre auch komisch, wenn er in dem Fall geschissen hätte;)

Das ist richtig, aber ziehen dürfen wir in dem Fall dennoch, damit wir bei einer "ernsten Gefahr" überhaupt schießen können...

Ich habe habe nur mein Rechtswissen geäußert. Und es war nicht gemeint/gesagt das er schießen darf. Er hat sich lediglich für sich vorbereitet. Weil es für ungewiss war was da kommt.

OK