Ab wann darf man Überstunden verweigern?
Hallo Community
Ist das irgendwo Gesetzlich festgehalten wie viele Überstunden man leisten darf? Wenn zum Beispiel jemand jeden Tag Überstunden machen muss, so ein bis 2 Stunden und am Samstag auch noch arbeiten muss und das über Wochen. Ist das überhaupt noch erlaubt? Ab wann kann man sich dagegen wehren?
Ich frage darum weil es einem Arbeitskollegen von mir so geht. Er arbeitet in einer anderen Abteilung, und der tut mir echt Leid :( Er ist Ausländer und ich glaube er traut sich nicht was dagegen zu sagen weil er Angst hat vor Konsequenzen hat, Kündigung oder so :S
Ich bin nach einer Woche Überstunden schon müde.... mit Samstags und er muss das jetzt bestimmt schon 2 Monate machen!
5 Antworten
Folgendes steht im schweizer Gesetz:
OR 321c: 1"Wird gegenüber dem zeitlichen Umfang der Arbeit, der verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist, die Leistung von Überstundenarbeit notwendig, so ist der Arbeitnehmer dazu soweit verpflichtet, als er sie zu leisten vermag und sie ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden kann."
2"Im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber die Überstundenarbeit innert eines angemessenen Zeitraumes durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgleichen."
3"Wird die Überstundenarbeit nicht durch Freizeit ausgeglichen und ist nichts anderes schriftlich verabredet oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt, so hat der Arbeitgeber für die Überstundenarbeit Lohn zu entrichten, der sich nach dem Normallohn samt einem Zuschlag von mindestens einem Viertel bemisst."
Das heisst, das es sehr offen geschrieben ist...
im Arbeitsgesetz wird das ganze dann etwas genauer:
Art. 22: "Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden kann, sofern sie im Durchschnitt eines halben Jahres nicht überschritten wird, um höchstens 4 Stunden verlängert werden:
a. bei Tätigkeiten mit witterungsbedingtem Arbeitsausfall; oder
b. in Betrieben mit erheblichen saisonalen Schwankungen des Arbeitsanfalles.
2 Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden kann für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit einer im Durchschnitt des Kalenderjahres gewährten Fünf- Tage-Woche verlängert werden:
a. um 2 Stunden, sofern sie im Durchschnitt von acht Wochen nicht überschritten wird; oder
b. um 4 Stunden, sofern sie im Durchschnitt von vier Wochen nicht überschritten wird.
3 Der Arbeitgeber darf die Verlängerung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit nach Absatz 1 oder 2 ohne Bewilligung anordnen, wenn nicht nach einem bewilligungspflichtigen Stundenplan gearbeitet wird."
Ich weiss, viel zu lesen... aber die Gesetze sind halt lang...
Freut mich wenns geholfen hat - und dir auch Danke :)
Wenn dein Kollege 100 Minusstunden auf dem Konto hat, welche er auch voll bezahlt gekriegt hat, finde ich es auch richtig, dass diese irgendwann abgearbeitet werden, egal, aus welchem Grund dieses Minus entstanden ist. Der wunde Punkt liegt meines Erachtens woanders, nämlich bei dem Kollegen, welcher gekündigt hatte, und auf dessen Beschwerde bei seiner Rechtsschutzversicherung ihm die 200 Minusstunden vom Arbeitgeber gestrichen und ihm dazu trotzdem noch der volle Lohn ausbezahlt wurde. Da wurde ganz offensichtlich mit zwei verschiedenen Ellen gemessen. Wenn dein Arbeitskollege keine Rechtsschutzversicherung hat und auch in keiner Gewerkschaft ist, bleibt ihm deshalb wohl höchstens noch der Gang vor das Arbeitsgericht.
Dieser Arbeitskollege wird nach Teufel kommraus ausgenutzt denn, der Arbeigeber weiß, er wird sich nicht wehren. Du aber halte Dich da raus, sonst hast Du später den schwarzen Peter in der Hand.
Muss? Vlt. macht er die, weil er das Extrageld braucht?
Mehrarbeit ist vertraglich oder tariflich geregelt. Entweder habt ihr Gleitzeitkonten und viel zu tun (Saison) und er freut sich demnächst auf ein paar freie Tage mit der Familie oder es sind vergütete Überstunden, die er für Weihnachtsgeschenke oder als Hilfe für seine Freunde in der Heimat gut gebrauchen kann?
Gesetzlich darf nur die tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden und die Ruhepausen zwischen zwei Schichten nicht über- bzw. unterschritten werden.
Vlt. fragt ihr den Kollegen mal, ob ihn das überhaupt stört oder warum er Stunden kloppt?
G imager761
Er bekommt gar nichts dafür, da er über 100 Minusstunden hat. Wegen zu wenig Arbeit musste er zuhause bleiben. Die Minusstunden sind nicht sein eigenes verschulden.
Und Nein er will das ganz bestimmt nicht :(
gesetzlich? ich denke nicht. Kommt auf den Arbeitsvertrag an, ob ÜS ausbezahlt oder mit Freistunden abgeglichen werden. Unbezahlte üS darf jeder gerne machen ( und wird das auch tun, wenn er Angst vor einer Kündigung hat.
ich mag hellseher
Danke dir :-) Das hat mir geholfen.
Langer Text aber Hilfreichste Antwort :-)