Ab wann darf man sich Jurist nennen?
Wenn ich Soziologie im Hauptfach und Strafrecht im Nebenfach studiere, bin ich dann nach dem Bachelor soziologische Juristin oder ab wann darf man sich Juristin nennen? Was bin ich nach einem solchen Studium?
4 Antworten
Volljurist wird man erst nach am Abschluss beider Staatsexamen des juristischen Studiums (also: Rechtswissenschaften mit Abschluss: StEx).
Die Bezeichnung Diplom-Jurist kommt grds. denen zu, die ihre 1. Staatsexamen im Jura-Studium bestehen. Abgesehen davon, was steht denn in deiner Studienbescheinigung?
Wenn es B.A. ist wuerde ich von der Verwendung des Wortes Jurist abraten (verwirrt den Arbeitsnehmer nur)
Wenn es ein Bachelor of Law ist, ist es dennoch fraglich.
Erst mit Bestehen der 1. jur. StEx kannst du es sorglos verwenden (jedoch nicht den Begriff des Volljuristen).
Soweit ich weiß ist die Bezeichnung nicht geschützt.
Bei den meisten Unis ist man Dipl. Jurist nach dem 1. Staatsexamen
und
Rechtsassessor/ Volljurist nach dem 2. Staatsexamen
Wie dein Abschluss heißt kannst du in der Prüfungsordnung nachlesen.
Wenn Du das Staatsexamen hast, darfst Du Dich Jurist nennen.
Wenn man das staatsexamen macht?
Also ist man beim 1. Staatsexamen Jurist und im 2. Staatsexamen Volljurist oder wie? Also wäre ich dann in meinem Fall mit Jura nur im Nebenfach nach dem Bachelor keine soziologische Juristin obwohl ich das Hauptstudium darin gemacht habe? sondern nur Soziologin mit juristischen Kenntnissen oder wie? Also bezieht sich das Nebenfach kaum auf den Titel den man beim Abschluss bekommt ein?!