ab wann darf man Samstag morgens lärm in form von arbeit mach

6 Antworten

Was für Arbeit denn? Die  32. Bundes-Immissionsschutzverordnung unterscheidet da nach Art des Lärms. Grundsätzlich kann man sagen, daß werktags ab 7 Uhr gelärmt werden darf und der Samstag ist Werktag.

Ruhezeiten: In den vielen Gemeinde- und Polizeiverordnungen ist folgende Regelung verbreitet: werktags von 12 bis 13 Uhr und ab 20 Uhr, an öffentlichen Ruhetagen ganztags. 

Nachtruhe: 22 bis 6 oder 7 Uhr; während der Sommerzeit vor Wochenend- und öffentlichen Ruhetagen 23 bis 6 oder 7 Uhr.

Durch Arbeiten verursachter Lärm muss an Samstagen von 7 bis 20 Uhr geduldet werden, denn der Samstag gilt als normaler Werktag.

Die  Ruhezeiten  entnimmst  Du  Deinem Mietvertrag. Der Samstag zählt  dort  als  normaler Werktag (  wenn  er  nicht  gerade auf  einen  Feiertag fällt)

Ab 7 Uhr, der Samstag ist ein Werktag.