ab wann darf man Samstag morgens lärm in form von arbeit mach
6 Antworten
Was für Arbeit denn? Die 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung unterscheidet da nach Art des Lärms. Grundsätzlich kann man sagen, daß werktags ab 7 Uhr gelärmt werden darf und der Samstag ist Werktag.
Ruhezeiten: In den vielen Gemeinde- und Polizeiverordnungen ist folgende Regelung verbreitet: werktags von 12 bis 13 Uhr und ab 20 Uhr, an öffentlichen Ruhetagen ganztags.
Nachtruhe: 22 bis 6 oder 7 Uhr; während der Sommerzeit vor Wochenend- und öffentlichen Ruhetagen 23 bis 6 oder 7 Uhr.
Durch Arbeiten verursachter Lärm muss an Samstagen von 7 bis 20 Uhr geduldet werden, denn der Samstag gilt als normaler Werktag.
Die Ruhezeiten entnimmst Du Deinem Mietvertrag. Der Samstag zählt dort als normaler Werktag ( wenn er nicht gerade auf einen Feiertag fällt)
Ab 7 Uhr, der Samstag ist ein Werktag.