Ab wann darf man Feuerwerk zünden? (in NRW)

7 Antworten

Wikipedia schreibt dazu:
Gezündet werden dürfen Klasse-II-Artikel nach § 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) nur vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis zum 1. Januar 24:00 Uhr. Städte und Gemeinden können das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung für diese beiden Tage zeitlich beschränken oder aus Brandschutzgründen räumlich einschränken beziehungsweise generell unterbinden (1. SprengV § 24). Der Erwerb und die Verwendung sind dabei ausschließlich Volljährigen, d. h. Personen ab 18 Jahren, vorbehalten. Eine Ausnahme von diesen Regeln bilden all jene Feuerwerkskörper, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in die Klasse I eingeordnet wurden. Diese Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig an jedermann ab 12 Jahren verkauft und auch von Minderjährigen verwendet werden (sogenanntes Ganzjahresfeuerwerk). Der Import von Feuerwerkskörpern jedwelcher Art durch Privatpersonen ist in Deutschland seit 2005 eine Straftat.

Theoretisch ab 31. Dezember 00:00, deine Kommune/Stadt kann es jedoch einschränken, habe hier mehrmals ab 18 Uhr gelesen.

Soweit ich weiß vom 31.12., 18:00 Uhr bis 1.1., 6:00 Uhr und das in ganz Deutschland.

Gezündet werden dürfen Klasse-II-Artikel nach Verordnung des Sprengstoffgesetz (SprengV) nur vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis zum 1. Januar 24:00 Uhr.

Aber die Regionalen Gemeinden können dies weiter einschränken !

Hallo, An Silvester. Die Uhrzeit weiß ich aber nicht. Liebe Grüße, Dennis553

das weiss er wohl selber... nicht hilfreich!