Ab wann darf man die Schule abbrechen?

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Ihr habt beide Recht.

Man unterliegt der Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr; aber wer nach der 10. Klasse eine Ausbildung beginnt, deckt seine Schulpflicht über den damit verbundenen Besuch der Berufsschule ab.

LG

MCX

Hi, ich bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstanden habe. Ich bin 17 Jahre und gehe momentan in die 11 klasse und würde dem entsprechend Fachabitur haben. Das problem ist, ich will abbrechen, da ich sehr unzufrieden bin, also ende januar würde ich abgehen und das halbe jahr bis bis ende Juli ein Praktikum machen. Dürfte ich das? Oder muss ich eine Ausbildung machen, damit diese schulpflicht erfühlt wird?

@Aiko1907
Dürfte ich das?

Nein, leider nicht.

In NDS:

grundsätzlich 12 Jahre (zusätzlich Berufsschulpflicht für die Dauer eines Ausbildungsverhältnisses, Verkürzungen sind möglich, wie Z. B. 9 Jahre und ein Berufsvorbereitungsjahr oder unter gewissen Umständen bis zum 18. Lebensjahr bei mind. erfolgreichen Hauptschulabschluss)

Man darf laut Gesetz eine Schulpflicht bis man 18 ist, wenn man früher mit der Schule fertig ist muss man z. B. eine Berufsschule gesuchen. Generell musst du 10 jahre zur Schule gegangen sein. Wenn du einmal wiederholt hasst kanst du auch den niedrigsten Hauptschulabschluss in Klasse 9 absolvieren. Oder die Schule abbrechen.

Bis zum 18. Geburtstag unterliegt man der Schulpflicht bzw. Berufsschulpflicht außer in Extremfällen (nachgewiesene Krankheit die einen Schulbesuch nicht ermöglicht), auf die Schuljahre die man bis dahin zusammengebracht hat kommt das nicht an. Somit liegt deine Schwester im Recht.

Nach der 9 Klasse auf der Realschule kann man abbrechen hat dann aber nur einen Hauptschulabschluss. Ist bei mir auf der Schule glaube ich zumindest so (Niedersachsen).:)