Ab wann darf man beim Friseur Haare färben?

3 Antworten

Ab 16,aber mit Erlaubnis der Eltern auch jz schon :D

Kleiner Tipp am Rande  ...  es gibt Suchmaschinen und über die findet man so gut wie alle allgemeinen Informationen zu jedweden Themen des Lebens  ... wie z.B. auch diese Info:

Seit dem 1. September 2011 sind Haarfärbungen mit „Oxidationshaarfärbemitteln“, aber auch anderen Haarfarben, für
Jugendliche unter 16 Jahren aufgrund der Kosmetik-Verordnung untersagt.
Hintergrund dieser Regelung ist das zwar geringe, aber dennoch mögliche
Allergierisiko in diesem Bereich.

Ab diesem Zeitpunkt sind auch Hersteller und Anwender zu besonderen
Hinweisen verpflichtet. Auf den Beipackzetteln (zum Teil auch auf den
Verpackungen und/oder auf den Farbtuben und Behältern) muss unter
anderem folgender Hinweis abgedruckt sein: „Dieses Produkt ist nicht für
Personen unter 16 Jahren bestimmt.“

In der Praxis im Friseursalon dürfen also keine Jugendlichen unter
16 Jahren mit Haarfarben behandelt werden, die diesen Hinweis im
Beipackzettel oder auf der Verpackung enthalten. Dies gilt sowohl
rechtlich als auch aus Haftungsgründen selbst für den Fall, dass zum
Beispiel die Eltern einer solchen Farbbehandlung schriftlich zustimmen
würden.

Auswirkungen hat die Verordnung auch für Auszubildende unter 16
Jahren im Friseurhandwerk. Der kundenbezogene Umgang der Auszubildenden  mit diesen Haarfärbemitteln zu Ausbildungszwecken ist jedoch möglich. Die Lehrlinge müssen allerdings über die möglichen Risiken informiert, die notwendigen persönlichen Schutzmaßnahmen ergriffen und deren Anwendung ständig überwacht werden. Während des Anmischens, Auftragens und Ausspülens dieser Färbemittel müssen beispielsweise geeignete Schutzhandschuhe getragen werden, um jeden Hautkontakt zu vermeiden.

Die Regeln zum Hautschutz bei Haarfarben gelten im Übrigen für alle Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse im Friseursalon.

Von der Verordnung sind alle Oxidationshaarfärbemittel und Haarfarben betroffen, die im Beipackzettel (oder auf der Verpackung bzw. auf der Tube/Behälter) diesen Hinweis ab 1. September 2011 enthalten.
Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks empfiehlt den
Betrieben, sich an die Angaben und Hinweise der Hersteller zu halten und
im Zweifelsfall Kontakt mit dem Hersteller oder Lieferanten
aufzunehmen.

Ab 16