Ab wann darf explizit gepfändet werden?
Guten Tag,
ich habe eine Frage an Euch (es geht hierbei nicht um mich)!
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Person X bekommt vom Gerichtsvollzieher Besuch, da als bürgende Person der Firma Y eingetragen.
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Gerichtsvollzieher vereinbart Summe Z als monatliche Zahlung zur Tilgung der Schulden.
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Person X hatte plötzlich einen Brief im Kasten, dass der GV da war, aber Person X nicht
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Person X hat Angst, dass trotz monatlicher Tilgung gepfändet wird
Bitte sagt mir, dass bei weiterführender, geregelter Tilgung der Schulden der GV keine Gegenstände pfänden darf, damit ich Person X beruhigen kann!
Vielen Dank! :)
2 Antworten
Nö, Wenn Y damit nicht einverstanden ist, kann Y weiter Klagen. Wenn Vermögen vorhanden ist, wird Y das auch machen.
Bei einer Pfändung muss ein Titel vorliegen.Wenn man sich natürlich nicht an die Ratenzahlung hält ,kann so eine Pfändung schnell da sein.Lieber immer sofort Bescheid geben wenn man mal seine Rate nicht zahlen kann.
Ein GV oder Vollstreckungsbeamter hat Kraft seines Amtes die Vollmacht bis zu 6 Monatsraten zu gewähren. Aber wittert er das er die Summe unterm Kopfkissen hat, Wird die Polizei gerufen zur Amtshilfe, der Pfändungsbeschluss ist mit einer Hausdurchsuchung verbunden. Aber die Leute kennen sich. Die Leute sind meist ehrlich und wollen keine Cops zu Hause.
Bley 1914
Hallo!
Heißt das nun im Klartext, dass auf keinen Fall gepfändet wird, solange sich der Schuldner an die vereinbarte Ratenzahlung hält?