Ab wann darf eigentlich mit Silvesterknallern geknallt werden und kann das vorherige knallen geahndet werden?
Wenn schon alle so viele Fragen zu Silvesterknallern stellen dann ist mir auch eine Frage im Kopf die ich mir jedes Jahr aufs neue Stelle und bis jetzt noch nicht beantwortet werden konnte.
Ab wann darf man ofiziell knallen und was passiert wenn man davor oder danach knallt. Kann es bzw wurde es schonmal geahndet?
16 Antworten

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 18 Uhr bis zum Neujahrsmorgen 7 Uhr gestattet. Bei Verstößen gegen diese Regelung drohen Geldstrafen.
QUELLE:http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1999/1231/lokales/0259/index.html

Der Beitrag ist von 1999. Ich denke, das bezog sich ausnahmsweise auf den 'Jahrtausendwechsel'.

Nein die Silvester knaller dürfen von
30 Dezember 24:00 bis 1 Januar 24:00
§ 23 abseitz 1 steht das

riiiiichtig!!!!

Es giebt regionale Unterschiede die von Gemeinden und Städten festgelegt werden dürfen. In Berlin zb ist das Abbrennen von Feuerwerk mit Schlag 0.00 Uhr des 31.12. erlaubt und endet am 01.01. 22.00 Uhr. Diese Zetspanne bezieht sich aber nur auf Feuerwerk ohne Knallwirkung zb Raketen, Vulkane, Fontänen, Römische Lichter. Feuerwerkskörper mit Knallwirkung wie z.B. Böller, Knaller, Knallraketen, Kanonenschläge oder ähnliches dürfen in den meisten Städten aber nur in der Zeit von 18 Uhr 31.12 bis 7.00 Uhr 01.01 abgebrannt werden.
Grüße, Leuchtfeuerwerk

30.12 24:00 uhr bis 1.1 24:00 uhr es ist von dorf zu dorf (auch stadt zu stadt) verschieden am besten du fragt beim bürgermeister nach. hab ich auch gemacht bei uns zum beispiel darf man erst ab 15:00 uhr am 31.12 feuern

So ist es nur an Silvester ab 18:00 Uhr bis Neujahr 1:00 Uhr erlaubt, Feuerwerkskörper der Klasse II abzubrennen. Im gesamten übrigen Jahr ist es dagegen grundsätzlich nicht zulässig, Feuerwerkskörper der Klasse II zu benutzen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um öffentliche oder private Feierlichkeiten handelt, und selbst dann, wenn das Abbrennen auf privaten Grundstücken erfolgen soll. Gleiches gilt auch für den Verkauf dieser Feuerwerkskörper, der ebenfalls nur in den Tagen vor Silvester erlaubt ist.
Du findest es hier:
http://www.bhds-aachen.de/service/feuerwerk.htm

DAS IST KOMMPLETTER SCHWACHSIN!!!!!

Und wie ist es dann richtig?
Ich habe mal gelesen das man sich eine erlaubnis holen muss.. :O
bevor man auf Privatgrundstücken bzw öffentlichen Plätzen knallen darf
Stiimmt denn das?