Ab wann darf die Polizei jmd. mitnehmen? (Alkohol)

6 Antworten

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die polizei hat das recht dich mitzunehmen, wenn du eine gefahr für dich, jemand anderen oder die öffentliche sicherheit oder ordnung darstellst. das liegt im ermessen der beamten.. wenn die sagen das du mitkommst, dann kommst du mit und bist, wenn du glück hast, 12 stunden später, oder wenn du nüchtern bist, draußen... aber 24 stunden dürfen sie dich festhalten. ich würde das nicht provizieren...

ich hoffe am kommenden wochenende

die Polizei ist befugt dich unmittelbar in Gewahrsam zur Ausnüchterung zu nehmen. Sollte es ausarten ist ein Strafverfahren durchaus möglich.

Wenn Du Dich oder andere Personen durch Dein Verhalten gefährden könntest, wirst Du mitgenommen... Je nach dem wie Deine Provokationen aussehen, kann das ziemlich schnell sein.

Ergänzung:

Die Ermächtigungsgrundlagen für eine solche Ingewahrsamnahme findet sich insbesondere in den Polizeigesetzen der Bundesländer, in Hessen wäre dies §32 HSOG.

Polizeigewahrsam könnte ein teueres 5 Sterne Hotel sein ....