Ab wann bekommt man eine Anzeige wegen Schwarzfahren in der S-bahn?

7 Antworten

Das wird jetzt wohl richtig bitter für Dich. Anzeige wird jedes Mal erstattet. Nun gleich hinterher wieder schwarzfahren, das wird teuer.

Strafrechtlich kommen, je nach vorgeworfenem Verhalten, das Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB), die Urkundenfälschung (§ 267 StGB) oder der Betrug (§§ 263 StGB) in Betracht. Weil die Strafbarkeit unabhängig vom Zivilrecht bewertet wird, entfällt sie auch nicht durch bloße Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts. Die Straftat wird auch nach Zahlung regelmäßig weiter verfolgt.

http://www.schwarzfahren-berlin.de/

Manche zeigen Schwarzfahren grundsätzlich an, andere Unternehmen nachdem 2. Mal.

Leute jetzt hört mal auf ihn fertig zu machen! Na und?!? Dann wurde er eben erwischt. Ich habe ein Abi und ihr wollt nicht wissen wie oft ich ihn vergessen habe! Vor allem ist es abnormal wie dreist sie die Preise immer mehr erhöhen! Teilweise ist das echt nicht mehr akzeptabel. Es gibt sogar viele Verfassungsrechtler die sagen dass es verfassungswidrig ist nochmal Geld fürs fahren der öffentlichen Verkehrsmittel zu bezahlen. Informiert euch mal vielleicht mal darüber bevor ihr Leute mit armselig oder ähnliches abstempelt!! Manchmal frage ich mich echt was mit der Gesellschaft los ist. Kann vorkommen dass man es mehrmals vergisst. Na und? Uff...

Du rechtfertigst schwarzfahren. Da frage eher ICH mich, was mit der Gesellschaft los ist.

Zweifelsfrei sind die Preise hoch und die Leistung eher mangelhaft.

So wie ich nicht gegen ein mir sinnlos erscheinendes Verkehrsverbot handeln darf ist es auch mit dem Schwarzfahren.

Warum gehen Verfassungsrechtler dann nicht vor Gericht? Wäre doch dann eine gute Sache, diese ständigen Preiserhöhungen zu unterbinden?

Du bekommst zum einen in dem Moment eine Anzeige, wo Du das Bußgeld nicht bezahlst. Aber Du darfst Dir das generell nicht mehr erlauben, wirst Du innerhalb von zwei Jahren drei Mal erwischt, gibt es eine Strafanzeige, egal ob Du bezahlst oder nicht.


das kann jedes Verkehrsunternehmen selbst festlegen mit der Anzeige- eine strafbare Handlung ist es auch schon beim ersten Mal.

@Joergi666

Richtig. Alles andere ist Wunschdenken. :-)

Bereits beim ersten Mal kann eine Anzeige drohen, denn es ist Betrug.  Oftmals sehen aber die Unternehmen davon ab, wenn die Gebühr von 60 Euro bezahlt.

Betrug ist es ist, sondern Erschleichung von Leistungen.

@Sonderflug

ist es nicht -muss das heißen.

@Sonderflug

Schwarzfahren kann sehr wohl Betrug sein!