Ab Wann bekommt man Arbeitslosengeld, bzw. habe ich für Arbeitslosengeld lange genug gearbeitet?
Hallo Zusammen. Mein Betrieb hat Insolvenz angemeldet, und ich stehe bald ohne Arbeit da. ab dem 01.08. 2015 bin ich Arbeitslos. Ich bin erst seit 01.02. ausgelernt, und habe zuvor ein Halbes Jahr Zivieldienst gemacht und danach eine Überbetriebliche Ausbildung ( diese Art von Ausbildung wird vom Staat bezahlt) Ich wolle nun fragen ob ich das recht habe auf Arbeitslosengeld, bis ich wieder einen Job gefunden habe, oder ob ich gar nichts bekomme? Danke und Grüße.
4 Antworten
Sobald du von deiner Kündigung erfährst (auch wenn es erst zum August ist) musst du dich beim Arbeitsamt melden....bei der Gelegenheit kannst du dort ja auch sofort Geld beantragen bzw. in deinem Fall bescheinigen lassen, dass du keine Leistungen bekommst.
Wenn du jetzt bereits weißt, dass du arbeitslos wirst, musst du dich SOFORT arbeitssuchend melden. Dafür muss der Betrieb dich freistellen.
Am Ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit musst du dich dann PERSÖNLICH arbeitslos melden.
Wenn du innerhalb der letzten 24 Monate 12 Monate pflichtversichert warst, steht dir AlG 1 zu. Aus deiner Frage geht nicht hervor, ob und wie du für diese Ausbildung bezahlt wurdest.
Du mußt innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 360 Tage einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sein, dann hast du Anspruch auf ALG1!
Wenn du 6 Monate gearbeitet hast
Das war einmal...... heute bekommt man erst Arbeitslosengeld ab einem kompletten Jahr.
Das ist schon lange vorbei.