Ab wann bekomme ich eine große Witwenrente?

6 Antworten

Große Witwenrente bekommt eine Witwe, die das 45. Lebensjahr vollendet hat. Oder es müssen Kinder zu versorgen sein.

Wie viele Jahre ihr verheiratet war und was im Hereitsvetrag steht

Heiratsvertrag ist der RV total egal!! Und die Dauer und Höhe der Witwenrente hängt auch nicht von der Dauer der Ehe ab. Ab neuem Witwenrentenrecht muss man nur für den Grundanspruch länger als 12 Monate verheiratet gewesen sein.

siehe: http://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/witwenrente-die-wichtigsten-fakten.html

Die große Witwenrente:

Einen Anspruch auf die so genannte große Witwenrente hat der Ehegatte, wenn sein verstorbener Ehepartner mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat – oder im Fachjargon: Wenn er die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Allerdings muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • die Witwe oder der Witwer muss erwerbsgemindert sein, sie oder er müssen ein minderjähriges Kind erziehen,
  • das Anspruch auf Waisenrente hat, 
  • sie oder er muss über 45 Jahre alt sein. Bis zum Jahr 2029 wird die für die Witwenrente maßgebliche Altersgrenze vom 45. auf das 47. Lebensjahr angehoben.

Sonst erhält der hinterbliebene Ehegatte nur die kleine Witwenrente.

Die kleine Wiwenrente:

Die kleine Witwenrente nach altem Recht wird unbegrenzt gezahlt. Nach neuem Recht endet die kleine Witwenrente zwei Jahre nach dem Tod des Ehepartners.

Das kommt darauf an, ob das alte oder das neue Hinterbliebenenrentenrecht gilt. Bei dem neuen Recht muss die Ehe mind. 12 Monate bestanden haben, sonst besteht überhaupt kein Anspruch auf Witwenrente. Ob große oder kleine Witwenrente zusteht wurde in einem anderen Kommentar bereits super erklärt.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/03_Familie_und_Kinder/01_Informationen_zur_Rente/07_H_Rente_sichert_Existenzen/H_Rente_sichert_Existenzen_node.html

Die große Witwenrente beträgt 60 Prozent der Rente Ihres verstorbenen Gatten. Sie können diese Rente erhalten, wenn Ihr verstorbener Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (Mindestversicherungszeit) erfüllt, sie vorzeitig erfüllt ist (zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall) oder er bereits eine Rente bezogen hat. Außerdem dürfen Sie nicht wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben.