Ab wann bekomme ich als Aktionär eine Einladung zur Hauptversammlung?

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Die übliche Regelung bei deutschen Banken sieht vor bei inländischen Aktien eine Einladung (ab 1 Aktie) an den Depotinhaber zu versenden, sofern der Bank keine generelle Vollmacht zur Vertretung in der HV gegeben wurde. Bei Namensaktien wird die Einladung von der Aktiengesellschaft verschickt, sofern man richtig im Aktienregister eingetragen ist. Bei ausländischen Aktien muss man meist selber aktiv werden und seiner Bank rechtzeitig den Wunsch zur Teilnahme mitteilen. Dies kostet meist auch etwas.

Das stimmt so nicht ganz. Jeder Aktionär bekommt eine Einladung und kann an der Hauptversammlung teilnehmen, wenn er eine Aktie mit Stimmrecht hat. Manche Aktionäre treten das an die Bank ab, aber wenn man will kann man hingehen. Gibt auch oft was zu Essen. Also lohnt es sich oft.

Ab der 1. Aktie.