Ab wann beginnt im rechtlichen Sinne das Parken?

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Was du meinst, ist eigentlich egal, wenn die StVO etwas anderes sagt.
Wer sein Fahrzeug verlaesst, parkt ebenfalls. Allerdings ist mit Verlassen nicht unbedingt das Aussteigen allein gemeint. Wer direkt an einem Briefkasten haelt, um einen Brief einzuwerfen, der bleibt ja direkt neben seinem Auto. Hier ist es kein Parken. Wer allerdings in ein Geschaeft reingeht, moeglicherweise sogar noch auf der anderen Strassenseite, da wird das immer als Verlassen des Fahrzeuges gesehen. Man spricht hier oft von einem direkten Einflussbereich, n dem man sich aufhalten muss.
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Und der Paragraph in der StVO - die 12 hat mit halten und parken zu tun. Da findest du das, was du suchst.

Danke, das ist genau dass was ich wissen wollte!

Ob meine Meinung rechtlich abgesegnet ist weiß ich nicht, aber: Ich denke, sobald Du Dein Auto verläßt dann parkst Du. Auch wenn es "nur" 3 Minuten sind. Ich wohne neben einer Bäckerei und täglich wenn ich nach Hause komme, dann steht ein Auto vor meiner Garage. Auch wenn der Fahrer "nur" 3 Minuten ausgestiegen ist um sich ein Brötchen zu holen ist es für mich saumäßig ärgerlich 3 Minuten auf der Hauptstrasse stehen zu müssen und mich von nachfolgenden Fahrzeugen anhupen zu lassen, bis dann endlich mal in meine Garage kann. Mit dem herausfahren genauso: Wenn ich kurz vor 8 Uhr meine Tochter in die Schule fahren muß, dann können die 3 Minuten sehr lang die der Fahrer nur als "Anhalten" bezeichnet.

Dann Parkt der Autofaher allerding im Sinne des Gesetze schon, den er kann nicht mehr unverzüglich das Fahrzeug entfernen.

Die Vorstufe ist das Halten. Das kannst du nur, wenn du im Auto sitzt!

Sobald du aussteigst und dich vom Auto auch nur ein paar Meter entfernst, parkst du.

Die Zeit ist da wenig interessant.

STVO: § 12 - Halten und Parken

(2) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Dazu aus der StVO:

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§ 12 Halten und Parken

(...)

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Sobald Du das Auto verlassen hast, ist es "Parken" im juristischen Sinn.

das sehe ich auch so