AAusnahmebewilligung /ohne den Meisterbrief selbständig machen?

7 Antworten

In Deutschland hast du mit einer Selbständigkeit eben mehr Hürden zu nehmen, so ist das eben.

Was bringt dir das, wenn du deinen Mietvertrag unterschreibst und darfs deinen Laden nicht eröffnen, du bist Gesellin.

Soviel mir bekannt ist (wenn die Regelung noch gilt), könntest du einen Laden eröffnen, wenn du einen Friseurmeister einstellst.

Erkundige dich aber nochmal genau, das hätte man dir dann aber sagen können.

Was mich stutzig machst, du willst einen Laden eröffnen, hast du keinen Businessplan erstellt? Dann hättest du doch bemerkt, dass du nur als Gesellin keinen Laden eröffnen kannst.

Auch beim Existenzgründer - Kursus wären dir noch mehr Nebensächlichkeiten bekannt geworden.

Bist Du noch nicht lange Gesellin und wer hat Dich denn da so lückenhaft/halbherzig informiert?

Eine mögliche Bewilligung der Ausnahmegenehmigung setzt 6 Gesellenjahre voraus und davon möglichst auch noch 4 Jahre als Salonleitung.

Zudem benötigst Du ausreichend Kentnisse zu allen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Themen, die zur Selbstständigkeit im Friseurhandwerk gehören.

Es ist ja auch richtig so, wenn sich nicht jede/r unerfahrene Geselle/in mal eben so nach 6 Monaten oder 1 - 2 Jahren gleich selbstständig machen kann, denn mit der Selbstständigkeit übernehmt Ihr die alleinige Verantwortung für alles, was an und mit der Kundschaft geschieht.

Eine andere Möglichkeit ist, eine/n Meister/in einzustellen ... oder eben selbst den Meisterbrief zu erlangen, denn dann könntest Du auch ausbilden ... was mit der Ausnahmegenehmigung nicht möglich ist.

Wenn du die Berufliche Quallifikation (Meister) nicht hast gibt es nur 2 Wege.

Entweder du stellst einen Meister ein oder du machst deinen Meister.

In Deutschland darf man einen Handwerksbetrieb nur mit einem Meister führen.

So lange Du den Meisterbrief oder die wiederrufliche Zuerkennung nicht in Händen hast, empfehle ich Dir nicht zu unterschreiben. Fällst Du ander Prüfung durch, kannst Du nicht eröffnen, musst aber die Miete bezahlen. Oder Du stellst einen MeisterIn ein.