AArbeitsunfall am ersten Tag. Wer zahlt?

6 Antworten

Lohnfortzahlung steht Dir noch nicht zu.

Da werden wohl BG und Krankenkasse klären müssen, wer weshalb jetzt..

Bei einem Arbeits- und Wegeunfall gilt der Passus nicht, dass der AN bereits 4 Wochen im Betrieb gewesen sein muss. Die BG zahlt ab dem Unfallereignis. Natürlich muss es vom Arbeitgeber ordnungsgemäß gemeldet werden. Dazu ist dieser gesetzlich verpflichtet.

Hallo,

in den ersten 4 Wochen einer Beschäftigung ist derArbeitgeber nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet (Ausnahme: im Arbeits- oder Tarifvertrag ist etwas Abweichendes vereinbart).

Die Krankenkasse zahlt im Auftrage der Berufsgenossenschaft Verletztengeld. Voraussetzung ist, dass der Arzt einen Bericht über den Arbeitsunfall an die BG und die Krankenkasse geschickt hat und der Arbeitnehmer unverzüglich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse gesandt hat.

Ein Anruf bei der Krankenkasse kann alles beschleunigen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dann hoffe mal, dass der Arbeitgeber den Arbeitsunfall auch UMGEHEND an die BG gemeldet hat. (Dazu war er natürlich gesetzlich verpflichtet) Dann erhältst du die Lohnersatzleistung von der Berufsgenossenschaft.

Von der Krankenkasse - allerdings im Auftrag der BG.

hast du die Krankmeldung bei deiner Krankenkasse eingereicht?

Nein. Der Arzt hat es zur Krankenkasse geschickt. Ich habe nur die Krankmeldung für den Arbeitgeber bekommen

@martens93

oha, bist du dir sicher dass er dass auch bereits getan hat? oftmals sammeln die Ärzte bis sie genug haben damit sich der Postversand lohnt. und der Versicherte hat die A Karte weil Fristen verstreichen und damit Leistungsansprüche verloren gehen.

rufe schnell bei der Kasse an und frage ob die Meldung da ist. wenn nicht, viel Glück beim Klären

@eulig

Es handelt sich um einen Arbeitsunfall. Da muss der AG die Meldung an die BG erstatten.

die berufsgenossenschaft des arbeitgebers.

...beauftragt die Krankenkasse, Verletztengeld zu zahlen.

@okieh56

das war doch ein arbeitsunfall und das zahlt doch die BG, oder verstehe ich das falsch?

@AshleighHoward

Nein, das ist völlig richtig! Die BG zahlt das Verletztengeld nur nicht selbst aus, sie beauftragt die Krankenkasse damit. Das ist so geregelt. Deine Antwort war nicht falsch, ich habe sie nur ergänzt ;-)

@okieh56

ah ok, dachte immer die BG zahlt das aus eigener Tasche und die Krankenkasse ist da raus. Wieder was gelernt.

@AshleighHoward

„Aus eigener Tasche“ stimmt ja auch.

Die Krankenkasse zahlt nur im Auftrag und bekommt das Verletztengeld von der BG erstattet, zuzüglich einer Pauschale für den Verwaltungsaufwand.

Damit vermeidet man Überschneidungen zwischen Krankengeld und Verletztengeld, also mögliche Doppelzahlungen.

@okieh56

Merci für die ausführliche Erklärung