A2 Führerschein trotz neuem Gesetz 600cc erlaubt?

4 Antworten

Hallo Darkblue,

sag dem Händler einen schönen Gruß - von uns allen ;-) - , dass er keine Ahnung hat und dass das für einen Motorradhändler äußerst peinlich ist.

Richtig ist ausschließlich das mit den 96 PS - der Hubraum spielt keine Rolle.

Somit ist deine geplante Vorgehensweise noch Abzuwarten auch das einzig richtige was du machen kannst.

Mit viel Glück gibt es vielleicht doch Bestandsschutz für die, die den A2 schon haben.

Wenn dann nach Einführung der Neuregelung alle Unklarheiten geklärt sind, gehst du auf die Suche nach deinem neuen Bike.

Viele Grüße

Michael

Das mit der 96 PS ist auch nur halb wahr,
In Deutschland ist es völlig egal, du kannst theoretisch auch 600 PS auf 48 PS drosseln.
Aber, falls du ins Ausland willst und dein Motorrad über diese mehr wie die Hälfte Regel liegt, dann bewegst du sich ohne fahrerlaubnis.

Kurz :
In Deutschland egal, wie stark du drosseln musst um die 48 PS zu haben.
Im Ausland darf nicht mehr als die hälfte gedrosselt sein.

Erzähl hier doch ned so nen Käse.

Die EU Richtlinie ist für alle Mitglieder verbindlich und damit ist die Regelung hier einfach illegal. Die EU Klage ist in vollem Gang. Deutschland muß  die FeV in den nächsten Wochen ändern.  Die Abstimmung ist am 08.07.

 Hubraum Grenze keine Rede für A2 nur Leistung . 

Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen. 

Der deutsche Gesetzgeber hatte bei der Umsetzung der Richtlinie bewusst auf diese Einschränkung verzichtet. 

Gegen Deutschland wurde daher wegen des Klassenumfangs ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Hierauf reagiert der neue Entwurf der 11. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnisverordnung und sieht die Anpassung des Gesetzes an den Wortlaut der Richtlinie vor. 

Konsequenz der geplanten Änderung Sollte an dem Gesetzesentwurf in dieser Form festgehalten werden, dürfte jeder, der die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Inkrafttreten der Änderungsverordnung erworben hat, auch zukünftig  in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). Dieser gilt jedoch nur im Inland. 

Das Führen von Maschinen, die von Motorrädern über 70 kW abgeleitet wurden, ist demgegenüber bei Führerscheinerwerb der Klasse A2 nach Inkrafttreten der Neuregelung zukünftig in Deutschland nicht erlaubt und wird als Straftat geahndet. 

Also von Hubraum Grenze keine Rede für A2  .

Für A2-taugliche Motorräder gilt neben der Leistungsbegrenzung auch ein maximales Leistungs Gewichts-Verhältnis 0,2 kW/kg. Bei der vollen Leistung von 35 kW darf das Fahr fertige Leergewicht der Maschine also 175 kg nicht unterschreiten. . Je weniger Kilo desdo weniger PS darf das Ding dann haben .

Also darf man sogar eine HARLEY Fat Boy (FLSTF) Cruiser mit 1690 Kubik 33 KW  (58) PS fahren mit A 2

ADAC Liste mit A2 Bikes : 

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorr%C3%A4der%20mit%2035kW_Text%2BTabelle%20Stand%2029-12-2014_01_161409.pdf

1. das Gesetz ist nicht neu sondern von 2007.

2. der Typ hat dir nen §chei§ erzählt.  Es gibt kein Hubraumlimit, und auch keinen Bonus. 70kw und Schluss. 

3. eine R6 ist kein gutes Straßenmotorrad und so ziemlich die blödeste Idee für den A2 Führerschein.  Taugt nicht für Anfänger, taugt nicht für Landstraßen, taugt nicht zum drosseln.  Sie taugt für die Rennstrecke.

Du sagst die R6 ist die blödeste Idee für den A2 ? Du bist witzig :D Bei uns fahren die die R1 auf 48 PS gedrosselt und alle die sowas kaufen wollen damit nur angeben

@Ladiesmann

Ja, eine R1 ist vielleicht die 2. blödeste Idee. Aber die hat wenigstens das Drehmoment um auch bei Landstraßentempo und mit Drossel vom Fleck zu kommen.