A1 Maschine Schwarzfahren?

4 Antworten

Sobald man auf der Maschine im öffentlichen Verkehrsraum sitzt und der Schlüssel steckt, kann das als Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgelegt werden.

Also reicht auch eine äußerst kurze Probefahrt vor der eigenen Haustür aus, dass man sich strafbar macht.

Es gibt keine Unterschiede im herkömmlichen Sinne. Natürlich wird im Strafverfahren ein einmaliger Versuch sicher anders beurteilt als jemand der jahrelang ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist.

Sollte jemand die Fahrerlaubnis entzogen worden sein, werden auch diese Gründe in die Konsequenzen einbezogen.

Sobld man auf der Maschine im öffentlichen Verkehrsraum sitzt und der Schlüssel steckt, kann das als Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgelegt werden.

Das stimmt nicht. Um den Tatbestand zu erfüllen, muss das Fahrzeug geführt werden. Das bedeutet, dass eine Minimalbewegung des Fahrzeugs erforderlich ist, welche tatsächlich auf das Inbetriebsetzen durch den Fahrer zurückzuführen ist. Nur, weil ich den Schlüssel in die Zündung stecke, begründet das also noch kein Führen des Fahrzeugs und damit auch kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Und ich weiß nicht, was du mit „einmaliger Versuch“ meinst. Der Versuch ist nicht strafbar.

Viele Grüße

Das ist kein schwarzfahren.
Das ist fahren ohne Fahrerlaubnis.

Die Konsequenzen:

  • Geldstrafe
  • Anzeige (bin mir nicht sicher)
  • den Führerschein (egal wofür) wirst du erst mal vergessen können
Anzeige (bin mir nicht sicher)

Aber selbstverständlich, damit fängt das Ganze an.

@NoName08154711

Ich meinte damit, ob es eine Straftat oder nur eine Ordnungswiedrigkeit ist.
Etwas unglücklich ausgedrückt.

@jule2204

Kein Problem.

Es ist übrigens eine Straftat.

Da kannst du ganz bequem mal für den Führerschein im allgemeinen gesperrt werden. Und es macht keinen Unterschied, ob du nur vor der Haustür fährst oder bis nach Spanien.

Was du lesen willst: § 21 StVG.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html