9 Woche schwanger kein hartz 4 steht mir der Mehrbedarf für schwangere und erstausstattung zu?

5 Antworten

9 Woche schwanger kein hartz 4

Man kommt ja nicht automatisch Hartz4, wenn man schwanger ist. Du kannst einfach weiter Deiner Arbeit nachgehen, bis der Mutterschutz (6 Wochen vor der Geburt) kommt. Wenn dies gesundheitlich nicht möglich ist, wird der Arzt Dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen und Du erhälst weiterhin das Gehalt.

steht mir der Mehrbedarf für schwangere und erstausstattung zu?

Diese Zuschüsse sind nicht für alle Schwangeren, sondern für Bedürftige. Wenn Du über ausreichend Einkommen verfügst und der Kindsvater ausreichend verdient, um zur Kasse gebeten zu werden, gibt's keine Zuschüsse vom Amt.

sabi1803 
Fragesteller
 28.10.2014, 10:48

Das würde ich gerne tun ich habe nur eine Risiko schwangerschaft und darf somit nicht arbeiten gehen. Mein arbeitslosen Geld 1 läuft jetzt aus ich habe meine Ausbildung ohne Betrieb in der zeit zu ende gemacht da der Betrieb insolvent ging und das alles zu bezahlen bekommen wir schon hin mit Kind aus erster Ehe bei ihm und einer Frau wo der Unterhalt noch nicht klar ist ich weiß das es diese zuschüsse gibt ich wollte aber wissen ob mir die auch zu stehen wenn ich vom Staat kein hartz 4 bekomme weil ich drauf verzichte und das ja immer hin auch einmal Zahlungen sind und der Mehrbedarf steht mir bei Antrag auch zu die 17%

Gerneso  28.10.2014, 10:50
@sabi1803

Wenn Du bedürftig bist, wirst Du wohl die Möglichkeit haben, Dir Hilfe bei sozialen Stellen zu holen. Dafür sind diese ja da.

isomatte  28.10.2014, 10:58
@sabi1803

Der Mehrbedarf steht dir nur zu,wenn auch ein Anspruch auf Leistungen besteht !

sabi1803 
Fragesteller
 28.10.2014, 11:42
@isomatte

Ok danke dir.

Du hast doch noch mindestens 5 Monate Zeit, um dir das durch Arbeit zusammenzusparen. Ansonsten leiht man sich von Verwandten, Bekannten, Freunden oder schaut sich auf dem Troedelmarkt um.

Warum muss denn immer gleich der Staat eingreifen, fuer Sachen, die man auch ganz gut selber loesen kann?

sabi1803 
Fragesteller
 28.10.2014, 10:33

Ich habe nur gefragt ob mir das zu steht und das aus dem Grunde damit ich die kosten der Untersuchungen decken kann ich habe eine Risiko schwangerschaft und darf leider nicht arbeiten sonst würde ich dieses sehr gerne tun mir fällt das nicht leicht

martinzuhause  28.10.2014, 10:35
@sabi1803
damit ich die kosten der Untersuchungen decken kann

notwendige untersuchungen werden von der krankenkasse bezahlt.

sabi1803 
Fragesteller
 28.10.2014, 10:40
@martinzuhause

Leider nicht alle und nicht voll und ganz dafür gibt es ja auch den Mehrbedarf von 17 %

da ist dann erst mal der werdende vater in der pflicht. er darf dich bei den kosten tatkräftig unterstützen.

Du bist in der 9. Woche. Da kannst du locker arbeiten gehen. Der Mutterschutz greift erst viel später. Und das Geld für eine Erstausstattung gibt es, wenn das Kind kommt. Also Hintern hoch.

Warum hast du keinen Anspruch auf ALG - 2 ?

sabi1803 
Fragesteller
 28.10.2014, 10:49

Weil für die mein verlobter zu viel verdient

isomatte  28.10.2014, 10:56
@sabi1803

Wenn du hier nach einer Erstausstattung fragst,um welche handelt es sich,um die deines ungeborenen Kindes oder um beide,also Erstausstattung für die Wohnung noch dazu ?

Dann dürftet ihr ja noch keine eigene Wohnung haben und wenn doch,dann kommt es auf die Kosten der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) an und was dein verlobter an Brutto / Nettoeinkommen hat und ob ihr dann vorerst nur zu zweit seid oder noch andere Personen zur BG - gehören.

sabi1803 
Fragesteller
 28.10.2014, 11:44
@isomatte

Ich rede von den einmal Zahlungen für umstansmode und babyerstausstattung. Wohnung haben wir schon seit April diesen Jahres und das übernimmt er aich alles

isomatte  28.10.2014, 11:55
@sabi1803

Das bekommst du nur,wenn ihr auch im Leistungsbezug seid,wenn ihr auf Grund von zu viel anrechenbarem Einkommen,keinen Anspruch habt,gibt es das nicht !

Hast du denn den Antrag von dir aus zurück genommen oder wurde dieser abgelehnt ?

Denkst du nur,das ist keinen Anspruch habt ?

Denn bei der Berechnung,muss ja auch dein Beitrag zur KK - und Pflegeversicherung berücksichtigt werden,denn solange ihr nicht verheiratet seid,kannst du nicht in die Familienversicherung.

sabi1803 
Fragesteller
 28.10.2014, 20:34
@isomatte

Ich habe den Antrag zurück genommen, sie hatten es mir schon angekündigt das ich keine Leistung bekomme bin dort aber gemeldet. Das Problem was dabei ist das jobcenter sagt mein verlobter muss für mich auf kommen und unser Anwalt sagt nein er muss in erster Linie für seine ex Frau aufkommen und mehr als arbeiten kann mein freund doch auch nicht

sabi1803 
Fragesteller
 28.10.2014, 20:35
@sabi1803

Ich gehe jetzt in die Familienversicherung meiner Eltern da ich noch unter 23 Jahre bin

isomatte  29.10.2014, 04:57
@sabi1803

Ist denn die Unterhaltspflicht gegenüber seiner EX - Frau dem Jobcenter bekannt ?

Das sollte dann ja vom Familiengericht festgesetzt worden sein,also ein Urteil vorhanden sein. Wenn das der Fall ist,dann muss dieser Unterhalt natürlich beachtet werden und zuvor von seinem dann anrechenbarem Nettoeinkommen abgezogen werden,bevor es auf deinen bzw.euren Bedarf angerechnet werden darf.

Ich hatte auch etwas über ein Kind gelesen,wo er ja auch Unterhalt zahlen muss,wenn darüber ein Titel existiert oder die Höhe des Unterhalts bei einem Notar beglaubigt wurde,dann kann diese Unterhalt auch noch abgezogen werden.

Dann sollte die Sache ggf.schon anders aussehen !

sabi1803 
Fragesteller
 29.10.2014, 18:42
@isomatte

Ja ist er gegenüber seiner noch Frau aber der Unterhalt wird noch drüber gestritten und der Unterhalt von seinem Kind wird angerechnet

isomatte  30.10.2014, 06:18
@sabi1803

Wo wird der Unterhalt des Kindes angerechnet,ich denke du hast den ALG - 2 Antrag zurück genommen,dann war die Berechnung ja noch nicht abgeschlossen ?

Oder meinst du,das er bei der Festsetzung des Unterhalts für die EX - einberechnet wird ?

Das würde ganz normal sein,weil der Kindesunterhalt immer Vorrang hat,erst wenn danach noch mehr als 1100 € Netto übrig sind,käme ein Unterhalt für die EX - in Frage.