7 Jahre kein KFZ angemeldet = Verlust des Schadensfreiheitsrabatt?
Servus,
habe aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen ca 7 Jahre kein KFZ mehr auf meinen Namen angemeldet. Nun stellt sich für mich die Frage ob ich mein kompletten SF verloren habe und damit wieder bei 0 (250-280 %) anfangen muss ?
Wenn das so ist wäre es sehr schade da ich meinen Führerschein seit ca. 30 Jahren habe und zusätzlich seit 5 Jahren den CE hinzugekommen ist.
Mfg
9 Antworten
Hey tomeck2012,
es gibt ein paar wenige Versicherer, welche auch noch nach 7 Jahren den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen! Du mußt dann eben z.B. eine Originalrechnung vorlegen können, aus welcher die SF-Klasse von damals ersichtlich ist! Andere wiederum übernehmen den Schadenverlauf jedoch nur, wenn der Vorversicherer die Vorversicherungszeit bestätigt!
Nun stellt sich für mich die Frage ob ich mein kompletten SF verloren habe und damit wieder bei 0 (250-280 %) anfangen muss ?
Da bist du leider falsch informiert: inzwischen gibt es eine neue, erweiterte Rabattstaffel seit 2012 und dabei gilt für eine SF 0 - Einstufung ein Beitragssatz zwischen ca. 80% - max. 110% Beitragssatz in der Kfz-Haftpflichtversicherung! Deine 250-280% Beitragssatz kannst du "knicken".
Du müßtest aber gar nicht mit der Einstufung SF 0 wieder als Fahranfänger beginnen, sondern hast bei den meisten Versicherern Anspruch auf die Führerscheinregelung (mind. 3 Jahre lüchenlosen Führerscheinbesitz) und damit auf die Einstufung SF 1/2 mit einem Beitragssatz zwischen 60% bis max 84% !!!
Gruß siola
Danke für deinen Stern - freut mich sehr!
Hast Du niemand, der Dir seinen Schadensfreiheitsrabatt überlassen kann, der ihn nicht mehr braucht. Wenn Du 7 Jahre kein Auto auf Dich angemeldet hattest, wird Dein Rabatt erhöht, genau erkundige Dich bei einer Versicherung!
Danke für Diene schnelle Antwort. Ich kenne jetzt bewusst keinen von dessen SF ich profitieren könnte.
Ist denn der SF übertragbar ? Also angenommen mein Vater möchte kein Auto mehr fahren (altersbedingt).Könnte er mir seine erfahrene SF übertragen ?
Bei Übertragung durch Todesfall ist es möglich, wurde bei uns in der Familie schon praktiziert.
Da mußt du aber erst mal einen Toten zur Verfügung haben...
Also angenommen mein Vater möchte kein Auto mehr fahren (altersbedingt).Könnte er mir seine erfahrene SF übertragen?
Ja klar könnte er das - er muß nur für immer auf seinen Schadenfreiheitsrabatt verzichten! Du könntest dabei max die Anzahl der schadenfreien Jahre seit deinem Führerscheindatum übernehmen.
z.B. hat dein Vater SF 25 und du seit 10 Jahren den Führerschein, dann werden dir diese 10 Jahre übertragen; die restlichen Jahre vom Vater sind verloren!
In der Regel verlierst Du nach so langer Zeit Deinen Rabatt, wenn Du kein Fahrzeug (mehr) auf Deinen Namen angemeldet hattest.
... aber es gibt wie überall Ausnahmen - man/frau muß sie nur wissen!
Das kommt auf die Versicherung an, denn das wird unterschiedlich gehandhabt! Ganz unten fängst du aber nicht wieder an, da du von der führerscheinregelung profitieren kannst (für alle, die mind 3 Jahre den Führerschein hast)
frag bei diversen versicherungen nach. ich hatte seit mehr als 10 jahren keinen pkw und habe mir im vergangenen jahr wieder ein auto zugelegt. ich habe tatsächlich eine gefunden die meine alte sf übernommen hat. dein führerschein geht dir natürlich nicht verloren, denk aber beim ce an deine module!
Hier mal die Regelung der KRAVAG Allg. Versich.-AG in Hamburg (falls du noch eine Originalrechnung mit der Einstufung von damals vorliegen hast):
Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?
Im Jahr der Übernahme
1. Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt folgendes:
a. Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
b. Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate und höchstens sieben Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.
c. Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nicht, es sei denn, Sie können aufgrund einer Originalbescheinigung Ihres bisherigen Versicherers einen Schadenverlauf nachweisen.