6Tage Woche, Anspruch auf freien Tag?

5 Antworten

http://dejure.org/gesetze/ArbZG

Gemäß §3 Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag an 6 Werktagen in der Woche betragen. Erlaubt sind also 48 Stunden pro Woche an 6 Werktagen (Montag bis Samstag). Gemäß §9 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer Sonntags, von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Ausnahmen sind aber erlaubt, dann muss aber ein Ersatzruhetag gewährt werden.

Das kommt darauf an, was in Deinem Vertag steht. Wenn Du 40 Stunden die Woche laut Vertag machst, machst Du 3 Überstunden. Und die sind in der Regel zeitnah abzubauen, also kannst Du Dir alle drei Wochen einen Tag dafür frei nehmen; das muss aber natürlich mit Deinem Chef abgesprochen werden.

Leider ist nach deutschem Arbeitsrecht lediglich die Anzahl der Arbeitsstunden und der Sonntag beschrieben! Also warscheinlich hast du da eher keine Chance!

Wie ist deine vertragliche Regelung?

Stundenarbeitszeit?

Das Arbeitszeitgesetz findest du hier: http://dejure.org/gesetze/ArbZG

Einen Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag bekommst du nur bei Sonntagsarbeit.