6 Wochen zum Quartalsende - nur kündigen oder auch aufhören?
Hallo zusammen,
ich habe wirklich schon viel gegoogelt, aber noch keine Antwort auf meine Frage gefunden. In meinem Arbeitsvertrag heißt es: "Eine ordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages ist nur unter der Einhaltung einer sechswöchigen Frist zum Ende des Kalendervierteljahres möglich."
Mir ist klar, dass ich also mind. sechs Wochen vor Ende März, Ende Juni, Ende September oder Dezember kündigen muss.
Jetzt das große Aber: besagt die Klausel auch, dass man zu diesen genannten Zeiten Aufhören muss zu arbeiten oder heißt es, dass man nur kündigen muss?
Ich z.B. möchte gerne jetzt kündigen, aber erst im Januar / Februar aufhören.
Kennt sich jemand aus?
Vielen Dank vorab!
3 Antworten
Eine "fristgerechte Kündigung". Damit ist gemeint, dass du JETZT kündigst zum Ende des Quartals bzw zum Anfang des Januars.
Du sollst 6 Wochen vor dem Quartal kündigen. IN der Kündigung solltest du aber angeben, zu wann die Kündigung wirksam sein soll.
Also schreib sowas wie "Hiermit kündige ich fristgemäss zum 31.12.2017" in die Kündigung. Das sollte dann klappen ;)
Das geht nicht. Aufhören kannst du nur jeweils zum Ende eines Quartals.
Normalerweise hört man dann auch auf. Aber die meisten Arbeitgeber sind da Kompromissbereit, meist ist es ja auch ihr Interesse das man noch länger bleibt.