§51 Abs. 1 BMG Bundesmeldegesetz personenbezogene Auskunftsperre - Schufa Abfrage erlaubt?

2 Antworten

Die Schufaabfrage ist erlaubt, da die Schufa nichts mit der Meldebehörde zu tun hat.

Ob die Schufa deine aktuelle Anschrift gespeichert hat, lässt sich nur herausfinden, wenn du dir eine kostenlose Eigenauskunft zukommen lässt.

Im Übrigen steht es dir natürlich frei, dem Vermieter eine solche Auskunft zu verweigern.

Eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz gilt für die Meldebehörden. Die Schufa ist keine Meldebehörde. Wenn du dem möglichen Vermieter keine Schufa-Auskunft geben willst, kannst du sie jederzeit verweigern. Du kannst den Vermieter aber nicht zwingen, trotz fehlender Schufa-Auskunft einen Mietvertrag mit dir zu schließen.

Aber ist es denn nicht so, dass bei der Schufa Einträge gesammelt und abgefragt werden auch bei Behörden? Somit würde ja die aktuelle Adresse auch wieder "getreut" werden? Oder verstehe ich da nur etwas falsch?

@EstrellitaTT

Wenn eine Auskunftssperre besteht, bekommt auch die Schufa von der Meldebehörde keine Auskunft über die Anschrift.

@EstrellitaTT

Nein, Behörden tauschen keine Daten über Bürger mit der Schufa aus.

Ok, also kann durch die Schufa in keinem Fall eine Auskunft über aktuelle Adresse erteilt werden, sonder lediglich über eventuell Einträge von Krediten, Schulden etc?

@EstrellitaTT

Vermutlich haben die Kreditgeber bzw. Gläubiger die ihnen bekannte Anschrift der Schufa mitgeteilt.