500€ Strafe für schwarz fahren,lohnt sich Einspruch?

9 Antworten

Naja, was will man da noch wiedersprechen? 

Er wurde erwischt und er ist schwarz gefahren, das ist Fakt. Zudem wurde er schon 2x erwischt, das ist auch Fakt. Da gibt's nicht mehr viel zu sagen/diskutieren, die Sachlage ist mehr als nur eindeutig: Er hat bisher nicht daraus gelernt.


Holt euch nen Anwalt und probierts, aber der wird euch da bestimmt auch keine Hoffnung machen. Ihr werdet nicht leugnen können, dass er schwarz gefahren ist und ein Entgegenkommen bei der Strafe ist für einen Wiederholungstäter auch nicht grad realistisch.

Nicht zu vergessen und zu erwähnen dass der Anwalt auch bezahlt werden möchte.

Da anscheinend "Zeit" weniger "weh tut" als Geld, sollte der Einspruch abgelehnt werden, aber das entscheidet das gericht.

Sei froh, dass es nur eine Geldstrafe ist. Daher er bereits zum 3 Mal erwischt wurde, hätte es genauso Gefängnis heißen können. Was also willst mit einem Einspruch?

Einzig, was du versuchen kannst, dem Staatsanwalt zu bitten, die Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln. 4-6 Stunden (je nach Bundesland) wird ein Hafttag erlassen. Die Hafttage sind im Strafbefehl erkennbar wie 50 Tagessätze a 10 Euro.

Sinnvoll ist es, wenn man schon eine Stelle bei einer gemeinnützigen Organisation vorweisen kann.

Man kann einen Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Art und Höhe der Strafe beschränken. Kommt es dann zu einer Gerichtsverhandlung, wird nur über die Höhe der Strafe verhandelt, d.h. statt einer Geldstrafe kämen dann Sozialstunden in Betracht.

Damit ist "er" immer noch milde bedient, man hätte ihm auch eine Freiheitsstrafe aufbrummen können. Die würde zwar zur Bewährung ausgesetzt, da "dein Kumpel" aber belehrungsresistent zu sein scheint, würde er die wohl auch irgendwann absitzen. Diesen Strafbefehl kann man also als allerletzten Warnschuß betrachten, den man getrost reuevoll hinnehmen sollte.