450EURO BASIS JOB: ZU VIEL GELD ERHALTEN?!

4 Antworten

Du musst da zurück zahlen. dir hätte es aufflalen müssen, das s du zuviel vekommst und dich deswgen melden müssen.

Wenn du zuwenig bekommnen hättest, häätest du ja auch gleich los gebrüllt!

Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber einen Anspruch auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Lohnes nach § 812 Abs. 1, Satz 1, 1. Alt. BGB hat. Es liegt ein sog. Fall der ungerechtfertigten Bereicherung vor.

Du hast etwas erlangt, nämlich den zuviel gezahlten Arbeitslohn, ohne dass hierfür ein Rechtsgrund/Rechtsanspruch dafür bestand.

Von daher ist es im Normalfall so, dass der Arbeitnehmer den zu viel gezahlten Teil des Arbeitslohnes an den Arbeitgeber zurückzahlen muss.

Hiervon gibt es allerdings auch Ausnahmen.

Eine Ausnahme ist die so genannte Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB). Eine der Entreicherung liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer den zu viel gezahlten Arbeitslohn verbraucht hat und dabei keine Aufwendungen erspart hat oder Schulden bezahlt hat.

Auch eine Überzahlung von bis zu 10% ist keine Bereicherung.

Es gibt häufig Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen und in fast jeden Tarifvertrag (dieser muss allerdings auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden). Dort ist dann meist geregelt, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist zunächst schriftlich geltend zu machen sind (einstufige Ausschlussfrist) und ggfs. dann innerhalb einer weiteren Frist vor dem Arbeitsgericht einzuklagen sind (2. Stufe).

Häufig bemerkt der Arbeitgeber aber erst nach Ablauf der Ausschlussfristen, dass eine Überzahlung stattgefunden kann. Normalerweise ist er dann mit der Geltendmachung des Anspruches auf Rückzahlung ausgeschlossen (rechtsvernichtende Einwendung).

Ansonsten verjährt der Anspruch gem. §§ 195 i. V. 199 Abs. 1 BGB nach 3 Jahren (Beginn der Verjährungsfrist beachten: 01.01.2014 + 3 Jahre - Ende am 31.12.2016)

Keine. Zuviel gezahltes Gehalt kann zurückgefordert oder eingeklagt werden.

Wenn sich bis 31.12.2016 keiner mehr von denen "zuckt", kannst du das Geld behalten... ;-) Das sind deine Rechte...

kannst du mir das irgendwie belegen ?

@Jesse660

Ja, das ist die reguläre Verjährungsfrist (3 Jahre). Wenn dich der konkrete Paragraph interessiert, dann schau bitte selbst nach - steht im BGB.

-> ist so, wenn der sich 3 Jahre nicht zuckt (Frist beginnt ab Ende des Jahres), dann gehörts dir ! Wenn er sich aber zwischendurch meldet, dann gehts wieder von vorn los, bzw wird die zeit "unterbrochen" - Hemmung der Verjährung (je nachdem WIE er sich meldet)

Viel Erfolg beim Aussitzen :-)