450€ job Überschneidung einmalig Steuerpflichtig?

2 Antworten

Beide Jobs sind getrennt zu betrachten - bei einem neuen ArbG beginnt ein neuer Prognosezeitraum für die Jahresgrenze - die 5.400 € sind keine persönliche Jahresgrenze des ArbN sondern eine arbeitgeberbezogene Grenze.

Muss ich dann etwas mit der Sozialversicherung beachten und es irgendwo melden?

@shfhjeb

Du mußt nichts unternehmen...

Steuern sind beim Minijob nicht das Problem. Die zahlt der Arbeitgeber für Dich pauschal mit 2 %.

Die ganze Minijob Angelegenheit ist eine Sache der Sozialversicherung. Die zahlt zwar auch pauschal mit über 30 % der Arbeitgeber, aber wenn man über 450, Euro kommt, ist es damit eigentlich aus.

Aber zweimal pro Jahr darf man über 450,- kommen.

Allerdings darf der Jahresbetrag von 5.400,- nicht überschritten werden.