450 Euro Job, was wenn ich mehr verdiene?
Hallo!
Ich habe eine Frage. Ich arbeite Vollzeit als Krankenpfleger im Krankenhaus. Nebenbei habe ich es mir in letzten Wochen mehrmals zu eigen gemacht, als Komparse gelegentlich für verschiedene TV Produktionen als Komparse tätig zu sein. Bei den einzellnen Buchungen kommt kein richtiger Arbeitsvertrag zu stande da ich lediglich für wenige Stunden jewals tätig bin. Jeder Dreh läuft über einen anderen "Arbeitgeber" (Produktionsfirma). Die einzellnen Stellen vergüten Pauschal oder im Stundenlohn. Ca. 80 Euro verdiene ich mir also pro "Arbeitstag/Buchung" dazu.
Was passiert wenn ich über 450 Euro in einem Monat komme? Die einzellnen Produktionsfirmen wissen ja nicht wie viel ich bereits nebenbei gearbeitet habe. Muss ich das irgendwo angeben? Bei der Steuererklärung? Oder ist es überhaupt erlaubt? Muss ich mit erheblichen Abzügen rechnen?
Vielleicht findet sich jemand der sich damit auskennt. Vielen Dank an dieser Stelle schion einmal!
5 Antworten
Bis zu drei mal im Jahr darfst du bei einem Minijob die Grenze von 450 € überschreiten. Diese Regelung ist allerdings bis zum 31.12.18 begrenzt, dann gilt wieder die Regelung, dass man zwei mal im Jahr überschreiten darf. Es muss allerdings unvorhergesehen sein, also nicht von vornherein geplant.
Keinen Vertrag, Lohn bar auf die Kralle.
Das wa du da machts ist schlichtweg SCHARZARBEIT.
Und das kann für beide Seiten teuer werden.
Verschuche mit denen das Beschäftigungsverhältnis abzuklären.
Am sinnvollsten wäre ein Minijob.
Dann wärst du bis mtl. 450,00€ Steuerfrei, sofern der Arbeitgeber die Pauschalabgabe wählt.
"...gelegentlich für verschiedene TV Produktionen als Komparse tätig zu sein"
Das ist KEIN Minijob - das ist eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung; hier gibt es keine Verdienstgrenzen; die Einkünfte sind abzüglich der Kosten, die man hat (z. B. Fahrtkosten) steuerpflichtig.
Unter gewissen Voraussetzungen kann das Unternehmen den Lohn pauschal versteuern (dann ist für Dich alles erledigt - das kommt dann auch nicht in die Steuererklärung); wenn der Lohn nicht pauschal versteuert wird, wirst Du nach Lohnsteuerklasse VI besteuert; dann erhälst Du eine Lohnsteuerbescheinigung; Du bist dann verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Du darfst nur nicht über 70 Tage (ab 2019 wieder 50 Tage) im Jahr als kurzfristig Beschäftigter arbeiten; bei Überschreiten der 70 Tage wird der Lohn sozialversicherungspflichtig.
Du solltest das mit deinem örtlichen Finanzamt klären?!
Mal' ehrlich, was sollen wir dir denn raten. Streng genommen müsstest du sogar „Trinkgeld“ versteuern.
Vielleicht sollte man unserem Obergesundheitspolitiker auch einfach mal viel deutlicher machen, dass jegliches Pflegefachpersonal deutlich besser zu bezahlen ist. Aber der labert lieber bei Frank Plasberg oder Anne Will, anstatt die Dinge mal ernsthaft voranzubringen!
Natürlich sind deine Nebeneinkünfte in deinen minimalistischen Jobs „Pillepalle“ aber auch Kleinvieh macht Mist.
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 850 Euro monatlich, befindet er sich in der sogenannten Gleitzone. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.