450 € Job. Wie gilt die Bezahlung bei Krankheit?

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Wenn Du unregelmäßige Stundenzahlen hast, wird das Entgelt nach § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz nach dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate berechnet. (BAG 26.6.2002, DB 02, 2439)

Danke, das wollte ich wissen!

Danke für's Sternchen und schönes Wochenende

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html

tEntgeltfortzahlung im Krankheitsfall Minijobber, die infolge unverschuldeter Krankheit oder einer medizinischen Vorsorge-, bzw. Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Fortzahlung ihres regelmäßigen Verdienstes durch den Arbeitgeber bis zu sechs Wochen. Das Entgelt wird für die Tage fortgezahlt, an denen Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeit zur Arbeitsleistung verpflichtet wären (§§ 3 - 4 Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG).

Wie bereits erwähnt, habe ich keinen regelmäßigen Verdienst. Falls ich krank wäre, könnte der Chef so eintragen, das ich die Woche gar nicht arbeiten würde. Somit die Woche drauf die doppelte Stundenanzahl. Das war meine eigentliche Frage.

Ja ,Lohnfortzahlung steht dir zu.ich arbeite seit 13 Jahren in einem Hotel auf 400. jetzt 450 Euro.unser Chef zahlt weder weiter im Krankheitsfall ,Urlaubsgeld gibts eh nicht.viele in dieser Branche wehren sich nicht dagegen aus Angst den Job zu verlieren. Ich selber habe seit einer Woche eine Entzündung in dem Ringfinger ,Knochen.und zwei Wochen krankgeschrieben.trotz Verband und Schmerzen arbeite ich weiter.so geht es anderen Kollegen in der Branche auch,leider.ich auf jeden Fall werde mich dagegen wehren,egal wie es ausgeht! Ausnutzen muß man sich wohl wirklich nicht.

Im Sinne der Gleichbehandlung steht dem Minijobber die entsprechend gleiche Lohnfortzahlung zu wie dem Vollbeschäftigten.

Wie bereits erwähnt, habe ich keinen regelmäßigen Verdienst. Falls ich krank wäre, könnte der Chef so eintragen, das ich die Woche gar nicht arbeiten würde. Somit die Woche drauf die doppelte Stundenanzahl. Das war meine eigentliche Frage.

@Lloyd58

klar, die harte Praxis sieht anders aus. Darum macht ein Minijobber i.d.R. von seinem Recht keinen Gebrauch, weil er sonst seinen Job los ist. Hier wären dann wieder die Kündigungsschutzrichtlinien zu beachten...

Das hengt davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wenn du nach Stunden bezahlt wirst, dann kannst du auch diese bezahlt bekommen für die du eingeteielt wurdest, obgleich du dann krank wirst und die Stunden nicht arbeiten kannst. Sofern du aber jeden Monat ein fixes Gehalt hast, spielt es keine Rolle. Du musst nur aufpassen dass du nicht zu häufig krank bist. Frag am besten mal in der Lohnabteilung bei deinem Arbeitgeber nach